Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Verschuldensmaßstab

Rz. 24 Beliebt ist auch die Variante, nach der der Schuldner eine Vertragsstrafe lediglich für den Fall einer i.S.v. § 890 ZPO schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht. Diese Variante hat für den Abgemahnten den Vorteil, dass die Haftung für Erfüllungsgehilfen entfällt. Diese Einschränkung war lange umstritten. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen, die eine solche Eingre...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Abschlusserklärung

Rz. 117 Muster 55.16: Abschlusserklärung Muster 55.16: Abschlusserklärung Z-GmbH – Herrn Geschäftsführer Z – Einstweilige Verfügung des Landgerichts _____ vom _____ hier: Abschlusserklärung Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _____ (Adresse). Gegen unsere Mandantin haben Sie am _____ eine einstweilige Verfügung erwirkt, die unserer Mandantin am _____...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Checkliste: Verfügungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 6. Muster: Zurückweisung einer Abmahnung

Rz. 36 Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Muster 55.4: Zurückweisung einer Abmahnung Vorab per Telefax Per Einschreiben/Rückschein Herrn Rechtsanwalt _____ (Adresse) Unsere Anzeige vom _____ Ihr Schreiben vom _____ Ihr Schreiben vom _____ haben wir dankend erhalten. Wir weisen Ihre darin enthaltene Abmahnung als unbegründet zurück. In der von Ihnen beanstandeten Werbung rüge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Bedingungsfeindlichkeit

Rz. 22 Eine Unterwerfungserklärung muss grundsätzlich unbedingt abgegeben werden.[47] Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine davon ist der Vorbehalt einer Aufbrauchsfrist, die eine Wiederholungsgefahr dann entfallen lässt, wenn eine solche Frist auch von einem Gericht hätte eingeräumt werden müssen und zudem der Zeitraum auch angemessen ist. Diese Einschränkungen zeigen,...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Form, Kosten

Rz. 62 Die Schutzschrift unterliegt als ein von der Praxis entwickeltes Rechtsinstitut keinen zwingenden Formvorschriften. Es hat sich aber die Übung entwickelt, die Parteien rubrumsgemäß zu bezeichnen, konkrete Anträge zu stellen sowie den Wettbewerbsstreit im Wesentlichen darzustellen. Sinnvollerweise werden dem Gericht dabei auch die möglichen Mittel zur Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 5. Muster: Umfassende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch"

Rz. 35 Muster 55.3: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und Neuem Hamburger Brauch Muster 55.3: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unter Einschluss von Annexansprüchen und "Neuem Hamburger Brauch" Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Die X-GmbH, _____ (Adresse), verpflichtet sich gegenüber der Z-GmbH, _____ (Adresse),mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 145 Die negative Feststellungsklage kann nach den allgemeinen Vorschriften überall dort erhoben werden, wo der Abmahnende seinerseits gerichtliche Schritte ergreifen könnte. Wird seitens des Abmahnenden (Beklagter des Feststellungsverfahrens) später Leistungsklage erhoben, so muss diese nicht als Widerklage bei dem Gericht, vor dem die Feststellungsklage bereits anhängig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Negative Feststellungsklage

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Die eidesstattliche Versicherung ist das wichtigste Mittel zur Glaubhaftmachung in einem Verfügungsverfahren. Sie kann auch von einer Partei selber abgegeben werden. Wichtig ist, dass die eidesstattliche Versicherung mit einer Belehrung überschrieben wird. Zudem muss sie den Sachverhalt wiedergeben. Eine Versicherung dergestalt, man habe den Schriftsatz des Anwaltes A...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Frist/Verjährung

Rz. 120 Eine wettbewerbsrechtliche Hauptklage folgt allgemeinen Regeln. Eine Klagefrist besteht – mit Ausnahme der §§ 936, 926 Abs. 1 ZPO (Anordnung der Klageerhebung, in der Praxis eher selten) – grundsätzlich nicht. Zu beachten ist jedoch die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG . Auch bei Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die hemmende Wirkung hat (§ 204 Abs. 1 Nr. 9 ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Kostenwiderspruch

Rz. 95 Muster 55.13: Kostenwiderspruch Muster 55.13: Kostenwiderspruch An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az. _____ Gegner: RA _____ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – Kostenwiderspruch In Sachen B-GmbH ./. A-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag der Antragsgegnerin erheben wir gegen die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Ernsthaftigkeit

Rz. 21 Berät man den Abgemahnten, so ist zu berücksichtigen, dass alle Modifikationen oder Varianten hinsichtlich der Vertragsstrafe als Zeichen für die fehlende Ernsthaftigkeit einer Unterlassungserklärung gewertet werden können. Es gilt der Grundsatz, dass nur der Abgemahnte, der bereit ist, einen erheblichen Geldbetrag im Falle einer Zuwiderhandlung zu bezahlen, auch wirk...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Sinn einer Schutzschrift

Rz. 60 Vorschriften über eine Schutzschrift wird man in der ZPO vergeblich suchen. Es handelt sich dabei um ein in der wettbewerbsrechtlichen Praxis entwickeltes vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen zu erwartenden Verfügungsantrag. Anders als in dem normalerweise einseitig verlaufenden Verfügungsverfahren, in dem nur die Argumente des Antragstellers gehört werden, wi...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Antrag

Rz. 123 Wie bei jeder Klage ist ein hinreichend bestimmter Antrag notwendig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört auch die Bestimmung der Reihenfolge bei einer alternativen Klagehäufung (siehe auch Rdn 48).[150] Wird ein Unterlassen begehrt, muss sich der Antrag auf die konkrete Verletzungshandlung beziehen.[151] Diese lässt sich am besten durch Einblendung des beanstandeten ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Zustellungsauftrag

Rz. 78 Muster 55.11: Zustellungsauftrag Muster 55.11: Zustellungsauftrag An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – EILT SEHR! In der Vollstreckungssache A ./. B überreichen wir als Anlagemehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / III. Checkliste: Aufhebungsverfahren

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 7. Muster: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß

Rz. 37 Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Muster 55.5: Erweitertes Unterwerfungsverlangen nach Verstoß Vorab per Telefax Per Einschreiben/Rückschein _____ (Adresse) Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _____ Uns liegt Ihre Anzeige im Stadtanzeiger vom _____ vor. Mit dieser Anzeige bewerben Sie unter Verstoß gegen § 5 UWG einen "Sonderverkauf" mit der unzutr...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / j) Entbehrlichkeit der Abmahnung

Rz. 13 Da nach der Rechtsprechung des BVerfG[30] bei Beantragung einer Beschlussverfügung eine Anhörung des Abgemahnten stattgefunden haben muss, ist eine Abmahnung zumindest in diesem Rechtszug grundsätzlich nicht entbehrlich und wird, wenn sie nicht vorgerichtlich durchgeführt wurde, im Verfahren nachgeholt. In nur sehr seltenen Fällen ist eine Abmahnung daher entbehrlich....mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 3. Schuldhafte Zuwiderhandlung

Rz. 153 Weitere Voraussetzung für die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den tenorierten Verbotsumfang. Zwar reicht nach der herrschenden Meinung das Verschulden von Hilfspersonen i.S.d. §§ 278, 831 BGB, § 8 Abs. 2 UWG nicht aus,[179] jedoch werden an die Exkulpation des Schuldners sehr hohe Maßstäbe angesetzt. So genügt es bspw. nic...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 131 Das Einigungsstellenverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs mittels Aussprache vor einer unabhängigen Stelle. Obwohl neben der vertraglichen Beendigung von Wettbewerbsstreitigkeiten durch Abmahnung und Unterwerfung dies die wohl kostengünstigste Lösung bietet, hat das Verfahren vor den Einigungsstellen in der Praxis keine rechte Resonanz gefun...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 105 Das Abschlussverfahren stellt nicht – anders als sein Name vermuten lässt – die Beendigung des Verfügungsverfahrens dar. Es hat vielmehr die Funktion, die in der einstweiligen Verfügung getroffenen Regelungen bestandskräftig zu machen und ihr damit die gleichen Wirkungen wie einem Hauptsachetitel zukommen zu lassen.[128] Das Abschlussverfahren geht daher dem Hauptsac...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Form

Rz. 45 Die Einleitung eines Verfügungsverfahrens unterliegt keinem Anwaltszwang (§§ 920 Abs. 3, 936, 78 Abs. 3 ZPO). Daraus folgt gleichzeitig, dass eine anwaltliche Vertretung in der mündlichen Verhandlung wieder erforderlich wird. Rz. 46 Die Formalien einer einstweiligen Verfügung unterscheiden sich wenig von denjenigen einer Klage. Gemäß den §§ 920 Abs. 1, 936 ZPO soll der...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 A vertreibt Messer, die mit der Aussage "made in Germany" beworben werden. Der Mitbewerber B lässt A daraufhin durch die eigene Rechtsabteilung anschreiben. Seitens des hauseigenen Syndikus wird ausgeführt, man gehe davon aus, dass A dieses Verhalten "sofort einstellen werde", da man andernfalls über "juristische Konsequenzen" nachdenken müsse. Nachdem A sein Verhalte...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / f) Veröffentlichungsbefugnis

Rz. 49 Strittig ist, ob ein Verfügungsantrag einen Antrag auf Veröffentlichung enthalten darf. Dies wird teilweise bejaht, wobei aus dem Wortlaut des § 12 Abs. 2 UWG "Urteil" geschlossen wird, dass die Veröffentlichungsbefugnis nur in einer Urteilsverfügung angeordnet werden darf.[70] Die Gestattung einer Veröffentlichungsbefugnis selbst beruht auf einer Güterabwägung zwische...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Antragsfassung

Rz. 48 Die Antragsfassung stellt insoweit gegenüber gewöhnlichen Leistungsklagen besondere Anforderungen, als auch auf Nuancierungen geachtet werden muss. Zunächst einmal muss die Verletzungshandlung so genau bezeichnet werden, dass der Antrag vollstreckungsfähig wird. Ein Unterlassungsantrag, der auf ein Verbot gerichtet ist, eine Handlung "ähnlich wie" eine andere Handlung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Verfügungsanspruch

Rz. 51 Der Verfügungsanspruch ist darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Mittel zur Glaubhaftmachung ergeben sich aus § 294 ZPO. In einem Verfügungsverfahren sind daher nur präsente Beweismittel möglich (§ 294 Abs. 2 ZPO). Ein Zeuge kann nur vernommen werden, wenn er in der mündlichen Verhandlung anwesend ist, eine Urkunde wird nur zur Kenntnis genommen, wenn sie spätestens...mehr

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§ 26 Kartellrecht / Literaturtipps

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[187] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / V. Muster: Lizenzvereinbarung

Rz. 169 Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Muster 55.24: Lizenzvereinbarung Lizenzvertrag zwischen der Firma X und der Firma Y I. Präambel X ist Herstellerin und Inhaberin der ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechte an dem Produkt "P" (vergl. Anlage 1). Y möchte die in der Anlage 1 genannten Produkte herstellen und vertreiben. § 1 Lizenzeinräumung (1) X erteilt Y die a...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rz. 56 Muster 55.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten Muster 55.6: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In dem Verfügungsverfahren der Z-GmbH, _____ (Adresse), – Antragstellerin...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Allgemeiner Widerspruch

Rz. 87 Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch Muster 55.12: Allgemeiner Widerspruch An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Az. _____ Gegner: RA _____ – Abschriften zwecks Zustellung anbei – In Sachen Z-GmbH ./. X-GmbH bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin. Namens und im Auftrag der Antragsgegnerin legen wir gegen die einstweilige Verfügung des L...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[111] Verschiedentlich...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / k) Folgen einer Unterlassungserklärung

Rz. 31 Wird eine uneingeschränkte, unwiderrufliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, ist die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Der Verletzte kann keinen Unterlassungstitel mehr erlangen. Wird die Unterwerfungserklärung – was in der Praxis häufig vorkommt – in einem laufenden Verfahren abgegeben, so muss der Kläger den Rechtsstreit für erledigt e...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Mehrfachverfolgung

Rz. 125 In der Praxis sind Verfügungs- und Hauptsacheverfahren häufig einander nachgeschaltet. Zwingend ist dies jedoch nicht. Ein zeitgleiches Vorgehen des Klägers gegen den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptklage ist prozessual zulässig. Hierzu kann jedoch nicht geraten werden. Erscheint das gleichzeitige Vorgehen in Verfügungsverfahren und Hauptsa...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 97 Die Aufhebungsmöglichkeit einer einstweiligen Verfügung ergibt sich aus § 927 ZPO. Bei nachträglicher Veränderung maßgeblicher Umstände ist die Aufhebung einer Verfügung jederzeit möglich. Zuständig ist gemäß § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das "den Arrest angeordnet hat". Dies ist nach herrschender Meinung das Gericht erster Instanz, auch wenn die einstweilige Verfügung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 3 UWG

Rz. 65 Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 9 UWG Muster 55.9: Schutzschrift wegen unzulässiger Nachahmung, § 4 Nr. 9 UWG An die Landgerichte _____ Kammer für Handelssachen/Wettbewerbskammer Schutzschrift Für den Fall, dass die Z-GmbH, _____ (Adresse) – potentielle Antragstellerin – gegen die X-GmbH, _____ (Adresse) – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmäch...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Verfahren

Rz. 133 Die Form des Antrags auf Anrufung der Einigungsstelle ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen der Länder.[159] Anträge sind regelmäßig schriftlich mit Begründung in mindestens dreifacher Ausfertigung unter Bezeichnung der Beweismittel und Beifügung etwa vorhandener Urkunden und sonstiger Beweisstücke einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären (vgl. § 5 Ein...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Zuständigkeit

Rz. 42 Zuständiges Gericht ist gemäß § 937 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 802 ZPO das Gericht der Hauptsache. Wenn eine Hauptsache bereits anhängig ist, ist die einstweilige Verfügung daher bei diesem Gericht zu beantragen. Regelmäßig ist dies jedoch im Verfügungsverfahren nicht der Fall. Der Verfügungsantrag ist dann bei dem Gericht zu stellen, bei dem anderenfalls die Hauptsacheklage...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Abmahnung

Rz. 16 Muster 55.1: Abmahnung Muster 55.1: Abmahnung Vorab per Telefax Per Einwurf/Einschreiben Firma Z Geschäftsführer Wettbewerbsverstoß Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _____ Wir zeigen an, dass wir die rechtlichen Interessen der X-GmbH, _____ (Adresse), vertreten. Unsere Mandantin hat uns Ihre Anzeige in der Stadtrundschau vom _____ überreicht. Dazu haben wir Folgendes an...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt ein Hinweis auf das Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. R...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 1. Titel

Rz. 151 Voraussetzung einer Vollstreckung ist, dass der dem Vollstreckungsakt zugrunde liegende Titel Art und Umfang der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung eindeutig erkennen lässt. Da in der Praxis häufig die konkrete Verletzungsform mit in den Tenor aufgenommen wird, stellt weniger die Frage der Bestimmtheit des dem Schuldner obliegenden Ge-/Verbotes ein Problem dar, ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[52] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Inhalt

Rz. 3 Eine Abmahnung muss das konkret beanstandete Verhalten wiedergeben (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Der Abgemahnte muss in die Lage versetzt werden, das als wettbewerbswidrig angegriffene Verhalten zu erkennen. Daher ist der Verletzte kurz vorzustellen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG), damit der Abgemahnte das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses überprüfen kann. Dies ist trot...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung

Rz. 57 Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Vereins X zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, gesetzlich vertreten durch den Vorstan...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten

Rz. 164 Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten Muster 55.22: Klage auf Erstattung der Abmahnkosten An das Landgericht _____ Klage der A GmbH, gesetzlich vertr. d. d. Geschäftsführer – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die B GmbH, gesetzlich vertr. d. Geschäftsführer – Beklagte – wegen: Abmahnkosten Gegenstandswert: _____ EUR Wir bestellen uns zu Prozessbev...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlerhafter Impressumsangaben

Rz. 58 Muster 55.8: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlerhafter Impressumsangaben Muster 55.8: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund fehlerhafter Impressumsangaben An das Landgericht _____ – Kammer für Handelssachen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma A, _____ (Adresse) – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Negative Feststellungsklage

Rz. 148 Muster 55.19: Negative Feststellungsklage Muster 55.19: Negative Feststellungsklage An das Landgericht _____ Klage der B-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die A-GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer, _____ (Adresse), – Beklagte – wegen: negativer Feststellungsklage Str...mehr