Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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§ 55 Wettbewerbsrecht / e) Abmahnbefugnis

Rz. 6 Abmahnbefugt ist nur, wer auch klagebefugt ist. Dies wird gerne und häufig übersehen. Die Klagebefugnis ergibt sich aus § 8 UWG. Klagebefugt sind demnach zunächst die Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG). Diese müssen allerdings gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in der ab dem 1.12.2021 geltenden Fassung Waren und Dienstleistungen in nicht nur unerheblichem Maße und nicht nur gel...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Kosten

Rz. 10 Nicht zwingend, aber häufig anzutreffen ist die Beifügung einer Kostennote in der Abmahnung. Dies stellt eine Haftungsfalle dar. Abmahnkosten waren schon immer nach gefestigter Meinung auf der Grundlage einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen und sind auch in § 13 Abs. 3 UWG gesetzlich verankert. Kein Kostenerstattungsanspruch besteht jedoch dann, wenn die Abm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Inhalt der Unterwerfungserklärung

Rz. 18 In der Regel ist einer Abmahnung eine vorformulierte Unterwerfungserklärung beigefügt. In dieser sollten die Punkte aufgeführt werden, die nach Meinung des Verletzten eine Wiederholungsgefahr ausräumen. Allerdings muss darauf geachtet werden, die Unterwerfungserklärung nicht zu weitgehend zu formulieren, da sie ansonsten im Zusammenspiel mit der Abmahnung Rechtsberühm...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / a) Abschlusserklärung

Rz. 107 Hinsichtlich des Inhaltes der eigentlichen Abschlusserklärung besteht mittlerweile nahezu Einigkeit dahin gehend, dass der Erklärende zumindest auf die Rechte aus § 924 ZPO (Widerspruch) sowie § 926 ZPO (Fristsetzung zur Klageerhebung) verzichten muss. Neuerdings wird zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch ein Verzicht auf die Rechte aus § 927 ZPO (Aufhebung d...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / IV. Muster: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens

Rz. 140 Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Muster 55.18: Antrag auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Antrag der Firma A, _____, – Antragstellerin – gegen die Konsum KG, _____ – Antragsgegnerin – auf Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens gemäß § 15 UWG...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IX. Anmerkungen zum Muster

Rz. 303 Vgl. auch das Kapitel "Wettbewerbsrecht".mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Überblick über den Bestand an autonomen Kollisionsnormen des deutschen Rechts

Rz. 96 Die geschriebenen Kollisionsnormen setzen sich aus den allgemeinen Vorschriften über die Anwendung des Kollisionsrechts (Art. 3–6 EGBGB in Abschn. 1; Allg. Teil) und den Verweisungsnormen in den Art. 7–48 EGBGB (Bes. Teil) zusammen. Das Familien- und das Erbkollisionsrecht (Abschnitte 3 u. 4) sind dem Schuld- und Sachenrecht (Abschnitte 5 u. 6) vorangestellt. Das vert...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 34 Presserecht / C. Ordnungsmittelverfahren

Rz. 54 Hier ergeben sich gegenüber den wettbewerbsrechtlichen Ordnungsmittelverfahren keine grundlegenden Besonderheiten. Duldungen und Unterlassungen werden nach § 890 ZPO, unvertretbare Handlungen durch Zwangsgeld vollstreckt. Auf die Muster und Kommentierungen im Kapitel Wettbewerbsrecht darf daher verwiesen werden (siehe § 55 Rdn 150 ff.).mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Rangverhältnis im Bereich der Fusionskontrolle

Rz. 17 Die Fusionskontroll-VO 139/2004 schließt in ihrem Anwendungsbereich innerstaatliches Wettbewerbsrecht wie das GWB aus, womit auch die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes entfällt (Art. 21 VO 139/2004, § 35 Abs. 3 GWB). Unter bestimmten Voraussetzungen kommt indes eine Verweisung des Falls insgesamt oder in Teilen an das Bundeskartellamt in Betracht.mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[26] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[27] Rz. 13 Ist einer Hauptklage ein Verfügungsverfa...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / XI. Anmerkungen zum Muster

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 5. Anwendbarkeit der Normen über den Handelsvertreter

Rz. 7 Die Pflichten des Vertragshändlers können aufgrund der Eingliederung in den Organisationsbetrieb des Herstellers denen des Handelsvertreters sehr ähneln (vgl. § 20 Rdn 19 ff.).[5] Deshalb sind nach ständiger Rechtsprechung folgende Regelungen des Handelsvertreterrechts analog anwendbar: das Wettbewerbsverbot,[6] der Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des ...mehr

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§ 50 Vergaberecht / Literaturtipps

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Verfahren

Rz. 295 Für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gelten gem. § 936 ZPO die Vorschriften über die Anordnung des Arrestes entsprechend, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt. Voraussetzung ist also ein Verfügungsanspruch sowie ein Verfügungsgrund. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / Literaturtipps

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 57 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[160] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / II. Grundlagen der Parteiautonomie (Rechtswahlmöglichkeiten)

Rz. 33 Die Zulässigkeit und Reichweite einer Rechtswahl bestimmt das Kollisionsrecht des Forums. Gegenwärtig bestehen aus der Sicht des deutschen Kollisionsrechts[98] die folgenden Rechtswahlmöglichkeiten geordnet nach Sachgebieten:[99]mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Ausführliche Stellungnahmen zu den Abmahnerfordernissen siehe im Kapitel Wettbewerbsrecht (vgl. § 55 Rdn 2 ff.). Nachfolgend sollen daher lediglich die Besonderheiten einer presserechtlichen Abmahnung erörtert werden: Anders als in den wettbewerbsrechtlichen Fällen kann bei einer Erstbegehungsgefahr – wie im Sachverhalt (siehe Rdn 24) geschildert – regelmäßig kein Unte...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 In presserechtlichen Auseinandersetzungen ist es regelmäßig das Anliegen des Betroffenen, ein Verbot bestimmter Äußerungen in Bezug auf seine Person zu erwirken, solange mit deren tatsächlicher Wiederholung – bspw. aufgrund eines akuten Skandals – gerechnet werden kann. Zwar liegt eine Wiederholungsgefahr im Rechtssinne schon dann vor, wenn ein Eingriff einmal stattge...mehr

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§ 14 Europarecht / A. Grundlagen des Unionsrechts und Rechtsschutz – Einleitung

Rz. 1 Am 1.12.2009 ist der Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 in Kraft getreten. Der Vertrag hat den Vertrag über die Europäische Union (EUV) geändert sowie den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ersetzt. Der EG-Vertrag ist umbenannt in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). EUV und AEUV werden als Primärrecht bezeichnet. Da...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 109 Die Bestimmungen, Erläuterungen und Anmeldeformulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/legislation.html abrufbar. Rz. 110 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[126] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängig...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei als "Werke" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 UrhG nur "persönliche geistige Schöpfungen" angesehen werden. § 2 Abs. 1 UrhG enthält einen nicht abschließenden Katalog schutzfähiger Leistungen, der durch die im 2. Abschnitt des UrhG abschlie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[527] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Wettbewerbsverbot und Legalausnahme

Rz. 85 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 5. Verhältnis des Art. 102 AEUV zum GWB

Rz. 16 Das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) ist von den nationalen Kartellbehörden bei Vorliegen der Zwischenstaatlichkeitsklausel anzuwenden (Art. 3 Abs. 1 S. 2 VO 1/2003, § 22 Abs. 3 S. 2 GWB). Daneben ist das GWB eigenständig anwendbar. Abweichende strengere Ergebnisse nach dem GWB sind dabei möglich (Art. 3 Abs. 2 S. 2 VO 1/2003, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abtretung an Nicht-Anwalt

Rz. 69 Die Abtretung der Vergütungsforderung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist für den Anwalt sinnvoll, wenn er seinen Anspruch nicht selbst eintreiben möchte, etwa weil er als Gläubiger nicht persönlich in Erscheinung treten möchte oder weil er den mit der Beitreibung verbundenen Arbeits- und Kostenaufwand scheut. Zudem kann sich der Anwalt mit dem Fo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anspruchsgrundlagen

Rz. 110 Wie ausgeführt, kann die vorprozessual bzw. in solchen Verfahren entstandene Gebühr, in denen es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, nicht festgesetzt werden. Eine Erstattungspflicht der Gegenseite kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[83] Als Anspruchsgrundlagen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

Rz. 10 Von diesem Grundsatz (vgl. Rdn 9) gibt es zwei Ausnahmen: Rz. 11 a) Eine Stellvertretung durch andere Personen ist immer dann zulässig, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Rz. 12 b) Darüber hinaus ist eine Stellvertretung auch dann zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Stellvertretung erforderlich und ein erkennbares gegenläufiges Interesse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 183 Wegen § 17 Nr. 4a und b RVG sind Hauptsacheverfahren und einstweiliger Rechtsschutz jeweils eigene Angelegenheiten. Für jedes dieser Verfahren können also Verfahrensgebühr und Termingebühr entstehen. Auch ist in jedem Verfahrensabschnitt eine Einigungsgebühr denkbar. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG entsteht mit dem Auftrag zur Vertretung in dem Verfahren. Si...mehr

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Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Zusammenfassung Zahlungszusagen von GmbH-Geschäftsführern können als Schuldbeitritt auszulegen sein, worauf die Geschäftsführer von Gesellschaftsgläubigern persönlich in Anspruch genommen werden können. Sachverhalt Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen GmbH (im Folgenden: "Schuldnerin"). Die Schuldnerin schloss mit der Klägerin eine...mehr

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AGS 12/2020, Keine Gebühren... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Antragstellerinnen wenden sich allein dagegen, dass das LG die beantragte Mehrvertretungsgebühr (Nr. 1008 VV) abgesetzt hat. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn – wie hier – zwei Antragsteller jeweils einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Antragsgegner geltend machen, läge nur eine Angelegenhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs

Rz. 95 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der EuGH ist ein gemeinsames Gericht der EU mit Sitz in > Luxemburg. Ihm zugeordnet ist ein Gericht erster Instanz, häufig als Europäisches Gericht (EuG) oder Gericht der Europäischen Union bezeichnet. Der EuGH entscheidet im Wege einer Vorabentscheidung ua über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der > Europäische Union. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Geldstrafen und Geldbußen als Werbungskosten

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die Einheit der Rechtsordnung verbietet es seit jeher, Geldstrafen (> Rz 3) durch eine sich aus dem Abzug von der BMG ergebende Steuerermäßigung zu mindern (BFH 140, 50 = BStBl 1984 II, 160; vgl § 12 Nr 4 EStG). Darüber hinaus ist nicht nur der BA/WK-Abzug von Geldstrafen, sondern auch von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verwarnungsgeldern (> ...mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.1 Factoring

Factoring ist eine vielseitige Finanzdienstleistung, die in wachsendem Umfang genutzt wird. Meist nehmen die Factoring-Kunden den kompletten Leistungsumfang des Factors (Abtretungsempfänger) in Anspruch, z. B. eine umsatzkongruente Finanzierung, vollen Schutz vor Forderungsausfällen und das Debitorenmanagement (Service). Die Einziehung im Wege des echten Factoring abgetreten...mehr

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AGS 11/2020, MüKo - Wettbewerbsrecht, Band 2: Deutsches Wettbewerbsrecht - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker und Prof. Dr. Peter Meier-Beck. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2010 S., Hardcover (in Leinen), 299,00 EUR Der Band 2 zum Deutschen Wettbewerbsrecht kommentiert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere eine Fülle an Entscheidungen sowie die umfass...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.8 Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das Vertragsrecht

Rz. 69 Fraglich ist, ob auf den Abschluss von Verträgen zwischen den Sozialhilfeträgern und den Trägern der Einrichtungen bzw. Dienste die wettbewerbsrechtlichen Regelungen über das Vergabeverfahren (§§ 97 ff. GWB i. V. m. der Vergabeverordnung) Anwendung finden. Hierfür müssen nach §§ 98 bis 100 GWB 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Die Träger der Sozialhilfe müssen öffentlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 3 Literatur

Rz. 76 Armborst, Das Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1996 S. 262. ders., Wird die Schiedsstelle nach § 94 BSHG ab dem 1. Januar 1999 arbeitslos? Eine Diskussion einiger Auswirkungen der zum 1. Januar 1999 in Kraft tretenden Regelungen der §§ 93a bis 93d BSHG, NDV 1998 S. 191. ders., Neues zur Schiedsstelle nach § 94 BSHG, NDV 1999 S. 221. Arndt, Subjektive R...mehr

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Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Vorrangregelung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nur dann neu schaffen sollen, soweit nicht geeignete Einrichtungen anderer Träger vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können. Rz. 38 Die Vorschrift beinhaltet unverändert die umfassende Gewährleistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger. Die Vorschrift k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.2.1 Auswirkungen der Gesamt- und der Planungsverantwortung auf das europäische Vergabe- und Wettbewerbsrecht

Rz. 5 Neben der oben unter Rz. 3 f. dargelegten Zuständigkeit des Bundes für die Abstimmung von Angelegenheiten der Jugendhilfe und der Politiken mit Bezügen zur Jugendhilfe im internationalen Bereich ist darüber hinaus zu beachten, dass die Normen des Europarechts in vielfältiger Weise auf die nationalen Rechtsbestimmungen sowohl des Bundes- als auch des Landesrechts einwir...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr