Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsrecht

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.1 Gesamtverantwortung, Planungsverantwortung

Rz. 3 Nach Abs. 1 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 2) sowie die nach Landesrecht bestimmten überörtlichen Träger (§ 69 Abs. 1 Satz 3), für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Das BVerfG (Urteil v. 21.11.2017, 2 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 13 Marketing

Marketing ist eine Konzeption der Unternehmensführung bzw. eine Unternehmensphilosophie, bei der zur Erreichung der Unternehmensziele (z. B. mehr Gewinn, Ertragssicherung, Vergrößerung der Marktanteile, Wertsteigerung des Unternehmens usw.) alle betrieblichen Aktivitäten konsequent auf die Erfordernisse des konkreten Markts ausgerichtet werden. Werbung ist ein Bestandteil all...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist anwendbar, wenn der Schuldner als natürliche oder juristische Person (BVerfG, NJW 1967, 195 = BVerfGE 20, 323 = MDR 1967, 187 = JZ 1967, 171 = Rpfleger 1967, 139) zu einer Unterlassungs- oder Duldungshandlung verpflichtet wurde. Als Titel kommen sowohl Urteile als auch eidesstattliche Versicherungen, v.a. im Urheber- und Wettbewerbsrecht, vollstreckb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Androhung des Ordnungsmittels (Absatz 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss der Verhängung eines Ordnungsmittels nach Abs. 1 eine entsprechende Androhung vorausgehen, die, wenn sie nicht in dem die Verpflichtung aussprechenden Urteil enthalten ist, auf Antrag vom Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen wird. Erfolgt diese nicht schon in dem Unterlassungstitel, sondern durch gesonderten Beschluss, stellt bereits die Andr...mehr

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AGS 01/2020, Büscher, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – Kommentar

Herausgegeben von Wolfgang Büscher. 1. Aufl., 2019. Verlag Carl Heymanns. XXVI, 2624 S, 178,00 EUR Der neue Heymanns Kommentar zum UWG erläutert die Vorschriften des UWG, der Preisangabenverordnung und des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Herausgeber war Vorsitzender Richter am BGH und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrech...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.3.2.2 Sekundäransprüche

Rz. 19 Eine "grobe" Verletzung des § 86 führt im Verhältnis der Leistungsträger untereinander zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (BSG, Urteil v. 10.5.2007, B 10 KR 1/05 R). Darüber hinausgehende Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche hat das BSG im Bereich des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen jedoch abgelehnt (BSG, Urteil v. 31.3.1998, B 1 KR 9/9...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung

Rz. 390 Die Zusammenarbeit von Anwälten in einem Verbund ist haftungsrechtlich wie die Zusammenarbeit mit einem (ausländischen) Anwalt im Einzelfall zu behandeln. Ausnahmsweise können die Grundsätze der Anscheinssozietät (vgl. Rdn 411 f.) zu einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder des Verbunds führen. Allerdings sind ggf. auch die vorbeschriebenen Einschränkungen...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Unterlassung

Rz. 82 Zur Abwehr künftiger widerrechtlicher Beeinträchtigungen eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann dessen Inhaber entsprechend §§ 12 Satz 2, 862 Abs. 1 Satz 2, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB von dem Störer Unterlassung verlangen (vgl. Rdn 62 ff.); auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an.[310] Von diesem vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Störu...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.17.3.1 Bestehen und Umfang einer Compliance-Pflicht

Rz. 870 Dass jede Gesellschaft und ihre Organe verpflichtet sind, das geltende Recht einzuhalten, versteht sich von selbst. Wann und ggf. in welchem Umfang jedoch die Verpflichtung der Geschäftsleitung zur Einrichtung eines Systems besteht, das gewährleisten soll, dass alle einschlägigen Gesetze, Regeln und internen Standards eingehalten werden (sog. "Compliance-Management-S...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.5 Überwachungsfunktionen des fakultativen Aufsichtsrats und des aufsichtsratsähnlichen Beirats

Rz. 903 Zentrale Aufgabe und gleichzeitig Mindestkompetenz eines Aufsichtsrats, der diese Bezeichnung verdient, und eines aufsichtsratsähnlichen Beirats, auf den § 52 Abs. 1 GmbHG analog Anwendung findet, ist die Überwachung der Geschäftsführung (siehe Rn. 891: "Ohne Überwachung kein Aufsichtsrat, sondern ein (beratender) Beirat"). Der in § 52 Abs. 1 GmbHG normierte Vorbehal...mehr

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Compliance-Risikoanalyse: N... / 4 Integration der Compliance-Risikoanalyse in das bestehende Risikomanagement

Ist eine separate Compliance- Risikoanalyse überhaupt notwendig? Führt man eine Compliance-Risikoanalyse in der hier beschriebenen Weise durch, stellt sich die Frage, wie man diese in das bestehende Risikomanagement integrieren kann oder sollte. Insgesamt muss die Frage beantwortet werden, ob man eine separate Compliance-Risiko­analyse überhaupt braucht oder ob man Compliance...mehr

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Compliance-Risikoanalyse: N... / 3.3.1 Schritt 1: Identifizierung von Compli­ance-Risiken

Ansätze zur Identifizierung von Compli­ance-Risiken Zur Identifizierung von Compliance-Risiken, insbesondere bei der Erstdurchführung, gibt es verschiedene Ansätze.[1] Wir empfehlen, sich zunächst einen Überblick über das rechtliche und regulatorische Umfeld des Unternehmens zu verschaffen.[2] Wie eingangs dargestellt, geht es darum, die relevanten Rechtsgebiete und die daraus...mehr

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AGS 07/2019, Vorsteuerabzug... / 2 Aus den Gründen

Die Revision und die Anschlussrevision sind begründet; sie führen zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Entscheidung in der Sache selbst (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat die Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs zu Unrecht als nicht steuerbar angesehen. Im Gegenzug ist der Klägerin der Vorsteuerabzug zu gewähren. Die Klage ist deshalb abzuweise...mehr

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AGS 02/2019, Götting/Schertz/Seitz, Handbuch Persönlichkeitsrecht

Herausgegeben von Horst-Peter Götting, Christian Schertz und Walter Seitz. 2. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. LXXVIII, 1468 S., Hardcover (in Leinen), 189,00 EUR Das Handbuch Persönlichkeitsrecht, bearbeitet von erfahrenen Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis, behandelt umfassend alle Aspekte des Persönlichkeitsrechts. Unter Abgrenzung zum Urheberrecht, z...mehr

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AGS 02/2019, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von RiOLG a.D. Prof. Dr. Helmut Köhler, VRiBGH a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, RiBGH Jörn Feddersen. 37. neu bearb. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXIX, 2273 S., Hardcover (in Leinen), 185,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen berücksichtigt insbesondere die seit dem 25.5.2018 anwendbare DSGVO und deren Verhäl...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 4. Wettbewerbsrecht

Rz. 58 Wettbewerbsrechtlich ist ein Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ohne Bedeutung.[130]mehr

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AGS 5/2018, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit PAngV, UKlaG, DL-InfoV

Von Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen und Prof. Dr. Helmut Köhler. 36. Aufl., 2018. C.H. Beck, München. XXIX, 2364 S., Hardcover (in Leinen). 179,00 EUR Ab der nun vorliegenden 36. Aufl. trägt das führende Standardwerk für den Wettbewerbsrechtler zusätzlich auch den Namen des seit der 34. Aufl. mitwirkenden RiBGH Jörn Feddersen. Die Neuauflage berücksichtigt insbeson...mehr

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FoVo 4/2018, Besondere Grün... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung Die Bedeutung der Entscheidung des BGH geht über den Einzelfall hinaus und vermittelt wesentliche allgemeine Erkenntnisse zur Bestimmung von Gebühren eines Rechtsdienstleisters innerhalb von Gebührenrahmen. So dürften die Erwägungen des BGH etwa auch auf die Anwendung von § 14 RVG für die Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr heranzuziehen sein. Die "Mitte" besti...mehr

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Jansen, SGB X § 54 Vergleic... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2005 S. 5. Masueh/Blüggel, Das Angebot auf Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches im Sozialgerichtsverfahren, SGb 2005 S. 613. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 132. Suchan, ...mehr

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Jansen, SGB X § 55 Austausc... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Kunze/Kreikeboom, Sozialrecht versus Wettbewerbsrecht – dargestellt am Beispiel der Belegung von Rehabilitationseinrichtungen, NZS 2003 S. 62. Pickel, Zulässigkeit, Gestaltung und Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge, SGb 1984 S. 133. Tapper,in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Kommentierung zu § 55 SGB X. Waherath, Preisdirigismen in der gesetzlichen Krankenversic...mehr

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Schell, SGB IX § 38 Verträg... / 2.8 Wettbewerbsrecht

Rz. 26 Grundsätzlich ist vom Rehabilitationsträger bei der Beauftragung zur Erbringung von Rehabilitations-/Teilhabeleistungen jeder geeignete Leistungserbringer zu berücksichtigen (vgl. § 36 Abs. 2). Das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht ist nach Auffassung des Autors für das Rechtsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Rehabilitationsträger nicht anwendbar, weil...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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FoVo 6/2017, Informationspf... / 3 Der Praxistipp

Pionierarbeit des Landgerichts Es gibt bisher wenige Entscheidungen zur Auslegung der Informationspflichten nach § 11a RDG und dem korrespondierenden § 43d BRAO. Veröffentlicht sind sie nicht und betreffen auch – anders als hier – besondere Konstellationen des Einzelfalls. Juris und Beck-Online zeigen keine einzige veröffentlichte Entscheidung zu den Informations- und Mitteil...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Wettbewerbsrecht

Nicht nur aus marken- oder namensrechtlicher Sicht kann es in Bezug auf Domainnamen Probleme geben. Auch das Wettbewerbsrecht wartet mit Stolperfallen auf. Denn oftmals werden Domains, wie etwa anwalt-xy-musterhausen.de oder steuerberater-niedersachsen.de registriert, also eine Kombination aus einer Berufsbezeichnung und einer Ortsangabe. Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 1.9...mehr

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ZAP 8/2017, Wettbewerbsrech... / a) Datenschutzrecht/Wettbewerbsrecht

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung des Betroffenen als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Einhaltung gleicher und damit unverfälschter Marktchancen aller Beteiligten, d.h. Verbraucher und Unternehmer. Die Schutzgegenstände sind erkennbar verschieden (hierzu auch Schaffert, Festschrift fü...mehr

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ZAP 4/2016, Wettbewerbsrecht: Parallelität von Kronzeugenregelungen in der EU

(EuGH, Urt. v. 20.1.1016 – C-428/14) • Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts bestehen die Kronzeugenregelungen der Union und der Mitgliedstaaten eigenständig nebeneinander. Diese Regelungen sind Ausdruck des Systems paralleler Zuständigkeiten von Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden. Nationale Wettbewerbsbehörden sind daher nicht verpflichtet, sich bei Kronzeugenantr...mehr

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ZAP 5/2016, Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung

(VG Münster, Urt. v. 12.11.2015 – 5 K 954/14) • Bei einer Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gegen Abgabe und Einlösung eines Rezepts kann ein Verstoß gegen die gesetzlich angeordnete arzneimittelrechtliche Preisbindung vorliegen. Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel z...mehr

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ZAP 2/2016, Wettbewerbsrecht: Werbung für die Nutzung einer "Taxi-App" bei Gewährung eines Preisvorteils

(OLG Stuttgart, Urt. v. 19.11.2015 – 2 U 88/15) • Durch eine Rabattaktion wird der Betreiber einer "Taxi-App" nicht zum Taxiunternehmer. Als Vermittler von Taxifahrten ist er nicht Adressat der Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG darstellenden §§ 39 Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG. Adressat dieser Normen ist nur derjenige, der i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 PBefG Personen befördert....mehr

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ZAP 19/2016, Wettbewerbsrecht: Vorinstallierte Software auf Computern

(EuGH, Urt. v. 7.9.2016 – C-310/15) • Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar. Auch ist das Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme keine irreführende Geschäftspraxis. Hinweis: Geklagt hatte ein französischer Staatsbürger, der nicht hinnehmen wollte, dass der Verkäufer einen So...mehr

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ZAP 12/2016, Wettbewerbsrecht: Unterlassungsanspruch bei abträglicher Äußerung eines Rechtsanwalts

(BGH, Urt. v. 31.3.2016 – I ZR 160/14) • Zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar, die beide am selben Ort im Bereich des Immobilienrechts tätig sind, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn abträgliche Äußerungen des Rechtsanwalts über die Notartätigkeit sich nachteilhaft auch im Bereich der anwaltlichen Tätigkeit des Anwaltsnotars auswirken können. Der ...mehr

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ZAP 17/2016, Wettbewerbsrecht: Marktbeeinflussung durch Austausch von Informationen

(BGH, Urt. v. 12.4.2016 – KZR 31/14) • Stimmen sich Wettbewerber durch den Austausch von Informationen über ihr künftiges Marktverhalten ab, beeinflusst dies den Wettbewerb nachteilig, ohne dass es eines weiteren Zutuns bedarf. Dies begründet die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bes...mehr

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ZAP 22/2015, Wettbewerbsrecht: Verselbständigung der Abmahntätigkeit

(OLG München, Urt. v. 3.9.2015 – 29 U 721/15) • Die Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einer Verselbständigung der Abmahntätigkeit von der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Abmahnenden kommt. Hiervon ist auszugehen, wenn auf...mehr

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ZAP 22/2016, Wettbewerbsrecht: Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

(EuGH, Urt. v. 19.10.2016 – C-148/15) • Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht. Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch ist die betreffende deutsche Regelung zur Erreichung dieser Ziele nicht geeignet. Es ist insb. ...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Gesetzentwurf zur Änderung des Wettbewerbsrechtes

Durch die europäische Richtlinie 2005/29/EG vom 11.5.2005 ist das Wettbewerbsrecht – auf europäischer Ebene – im Verhältnis von Unternehmern zu Verbrauchern weitestgehend vollharmonisiert worden. Diese Richtlinie war durch die Mitgliedstaaten in deutsches Recht umzusetzen. Dies bedeutet, dass das nationale Wettbewerbsrecht nicht hinter dem Schutzniveau der europäischen Richt...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Digitalisierung erfasst das Wettbewerbsrecht

Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft soll Konsequenzen für das Wettbewerbsrecht haben, dessen Bestimmungen in Zukunft auch auf sog. Startups ausgeweitet werden sollen. Das digitale Zeitalter stelle mit seinen rasanten technologischen Entwicklungen neue Herausforderungen auch an die Wettbewerbspolitik, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß in dem Entwurf eines ...mehr

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ZAP 16/2016, Aktuelle Entwi... / I. Einleitung

Aufgabe des Maklers ist es, Anbieter und Nachfrager von Immobilien oder sonstigen Gegenständen des Wirtschaftsverkehrs zum Zwecke eines Vertragsabschlusses zusammenzuführen (BGHZ 161, 349, 358). Obwohl es sich hierbei um eine für das Wirtschaftsleben ganz besonders bedeutsame Funktion handelt, sind die hierauf bezogenen gesetzlichen Regelungen in den §§ 652–654 BGB völlig lü...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 2. Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Wird hingegen kein Antrag auf Arrest bzw. einstweilige Verfügung gestellt oder geht die Schutzschrift erst nach Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags ein, so besteht mangels eines Prozessrechtsverhältnisses kein prozessualer Kostenerstattungsanspruch (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 – I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 – Kosten der Schutzschrift II). Je nach Sachlage (z.B. bei eine...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots

Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung ist dabei jedes eigene oder fremde zurechenbare Verhalten, das bei verständiger Würdigung als direkte oder indirekte Anregung oder Aufforderung zur Vertragsanbahnung...mehr

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ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Anfang November ist der Richter des BVerfG Prof. Dr. Reinhard Gaier nach zwölfjähriger Amtszeit aus dem Dienst geschieden. Herr Dr. Gaier kam 2004 an das BVerfG, zuvor war er am V. Zivilsenat des BGH tätig. Beim BVerfG war er als Berichterstatter insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertra...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Führich, Reiserecht, 7. Aufl. 2015, 1.715 S., Verlag C.H. Beck, 179 EUR

Die Konzeption des Buchs ist eine eigenständige Mischung aus Kommentar, Handbuch und Praxishilfen, die über den eigentlichen Kern des Reiserechts hinausgeht. Teil 1 des Werks behandelt das Reisevertragsrecht und umfasst auch die Informationspflichten von Reiseveranstaltern, das Reisevermittlungs- und Wettbewerbsrecht. Teil 2 befasst sich mit Reiseversicherungsrecht, konkret ...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / I. Einführung

Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltschaft. Betracht...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 2 Wettbewerbsregister soll faire Ausschreibungsverfahren sichern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) erarbeitet. Mit Hilfe dieses Registers sollen ein fairer Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen gesichert, Bieter von Nachweispflichten entlastet und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichter...mehr

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ZAP 21/2015, Das zuständige... / b) Im Urheberrechtsgesetz geregeltes Rechtsverhältnis

Bei Personen, die nicht durch einen Arbeitsvertrag oder ein faktisches Arbeitsverhältnis verbunden sind, schafft der Umstand Probleme, dass es nach dem Wortlaut des § 104 S. 1 UrhG genügt, wenn "ein" Anspruch aus einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird. In der Regel wird über das Bestehen dieses Rechtsverhältnisses – anders als bei einem...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / EuGH zu Wettbewerbsverstößen: "Einmal ist nicht keinmal"

Mit Urteil vom 16.4.2015 (C-388/13) hat der EuGH entschieden, dass bereits ein einmaliges Fehlverhalten eines Händlers (im konkreten Fall ging es um eine falsche Auskunft) wettbewerbswidrig sein kann. Der EuGH hat in seiner Entscheidung die UGP-Richtlinie (Richtlinie 2005/29/EG) ausgelegt. Hiernach ist der dort verwendete Begriff "Geschäftspraxis" sehr weit zu verstehen. Der...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / e) Höhe der Vertragsstrafe

Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners kann sich aus der Höhe der Vertragsstrafe ergeben (BGH NJW 2016, 1230 Rn 34). Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die Sanktion in einem Missverhältnis zur Schwere des Vertragsverstoßes und seinen Folgen für den Gläubiger steht (BGH NJW 1994, 1060; in BGH NJW 2016, 1230 Rn 34 ist insoweit wohl aufgrund eines Schreibfehlers v...mehr

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ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / e) Haftung

Bei der Registrierung einer Domain gibt es im Wesentlichen drei Beteiligte, die von juristischer Bedeutung sind: Domain-Inhaber (sog. Owner-C), also der Rechtsanwalt bzw. die Sozietät, Administrativer Ansprechpartner (sog. Admin-C), oftmals der zuständige Webmaster, Technischer Ansprechpartner (sog. Tech-C), in aller Regel der Hosting-Provider. In erster Linie ist der Domain-Inh...mehr