Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.2 Zinssatz

Rz. 76 Für die Abzinsung der Leasingverpflichtungen ist primär der interne Zinssatz heranzuziehen. Dieser stellt eine zentrale Größe bei der Bewertung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und -nehmer dar. Bei der Bewertung von Bilanzposten aus Leasingverhältnissen sind Barwertberechnungen notwendig, wobei die Höhe des Diskontierungszinses Auswirkungen auf den Wertansa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.1 Finanzierungsleasing

Rz. 86a Der Leasinggeber setzt zu Laufzeitbeginn eine Leasingforderung an, die mit dem Nettoinvestitionswert der Leasingvereinbarung bewertet wird (IFRS 16.67). Der Nettoinvestitionswert wird durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses ermittelt. Sollte es sich um ein Unter-Leasingverhältnis handeln und der interne Zins ist...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 3 Übrige Unternehmen

Die Fragen, die im Rahmen von übrigen Unternehmen – regelmäßig solchen, die Beteiligungen an Schiffsgesellschaften halten und für diese Gesellschaften Dienstleistungen erbringen – aus dem Bereich der maritimen Wirtschaft im Rahmen der Betriebsprüfung regelmäßig aufgeworfen werden, resultieren im Wesentlichen aus zwei Bereichen: Zum einen stammen die Einkünfte solcher Gesellsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform

Leitsatz Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Die Entstehung des Gewinnzuschlags ist im Gegensatz zu den Nachzahlungszinsen auf eine bewusst...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.2 Erstellung von Sonder-Jahresabschlussrechnungen

Rz. 65 Sofern in einer Personenhandelsgesellschaft umfangreiches Sonderbetriebsvermögen vorliegt und ausgeprägte Leistungsbeziehungen zwischen Mitunternehmern und Gesellschaft bestehen, die Tätigkeits- und Nutzungsvergütungen i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG zur Folge haben, empfiehlt sich die Aufstellung von Sonder-Jahresabschlüssen für die betroffenen Gesellsch...mehr

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Verdeckte Einlage: Auswirku... / 3.1 Gesellschaftsebene

Auf der Ebene der Gesellschaft kommt es zu folgenden steuerlichen Auswirkungen: Aktivierung des erhaltenen Wirtschaftsguts (i. d. R. mit dem Teilwert). Die Gesellschaft aktiviert das eingelegte Wirtschaftsgut auf der Aktivseite ihrer Bilanz bzw. minimiert auf der Passivseite einen Bilanzposten. Dies führt bei einer verdeckten Einlage i. d. R. – handelsrechtlich zutreffend – zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen – Zuständigkeit des Präsidiums bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäfts­verteilungsplan

Leitsatz 1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts sind durch das Präsidium zu entscheiden (Anschluss an Beschluss des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / aa) Margenteilungsgrundsatz

Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, besondere Bedeu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / V. Fazit

Gesellschafterverrechnungskonten kommen in der Praxis täglich vor. Der BFH hat nunmehr seine schon 1990 getroffene Entscheidung bestätigt, dass es – jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte für die Schätzung – nicht zu beanstanden sei, wenn davon ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / 3. Keine oder zu geringe Verzinsung

Fehlt es an einer Verzinsung oder ist diese geringer als zwischen fremden Dritten üblich, liegt eine verhinderte Vermögensmehrung vor, die auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Bereits der Entzug von Liquidität der Gesellschaft nimmt dieser zumindest die Möglichkeit, mit der eigenen Geschäftstätigkeit eine Eigenkapitalverzinsung herbeizuführen. Zwischen frem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Gesellschaft hat selbst einen Kredit aufgenommen

Hat die Gesellschaft selbst Fremdkapital aufgenommen, berechnet sich die für den Ansatz einer vGA erforderliche verhinderte Vermögensmehrung nach den ihr in Rechnung gestellten Sollzinsen, wenn und soweit davon ausgegangen werden kann, dass der dem Gesellschafter (ggf. zinslos) überlassene Darlehensbetrag andernfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre.[66] Nach Tross...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erstbewertung

Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des internen Zinssat...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aufgrund der aus den Vertragsvereinbarungen resultierenden Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums des Leasingobjekts zum Leasingnehmer darf der Leasinggeber, obwohl er während der Vertragslaufzeit weiterhin zivilrechtlicher Eigentümer bleibt, das Leasingobjekt nicht in seiner Bilanz ausweisen. Mit Ausnahme des Herstellerleasings stellt si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. BA-Abzug für Aufwendungen

Rn. 167 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG regelt den Umfang der als BA abzugsfähigen Zuwendungen abschließend (vgl auch R 4d EStR 2012). Zuwendungen iSv § 4d EStG sind alle einseitigen Leistungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse (s Rn 19; H 4d Abs 1 EStH 2021 "Zuwendungen"). Im Umkehrschluss liegen Aufwendungen vor, wenn das Trägerunternehmen Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzierungsleasing

Rn. 139 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasinggeber aktiviert zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts des Leasinggegenstands zzgl. seiner Anlaufkosten (vgl. IFRS 16.67; IFRS 16.69). Für die Ermittlung des Nettoinvestitionswerts ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende interne Zinssatz (interest rate implicit in the lease) maßgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.16.3 Nutzung von finanziellen Mitteln (§ 16 Absatz 3 BsGaV)

174 Die Nutzung von finanziellen Mitteln des übrigen Unternehmens durch eine Betriebsstätte begründet im Regelfall keine anzunehmende schuldrechtliche Beziehung (fiktives Darlehen). Die Zuordnung der entsprechenden Passivposten erfolgt nach den §§ 12 ff. BsGaV, insbesondere nach § 14 BsGaV. Die Spezialregelung des § 19 Absatz 6 BsGaV gilt nur für Bankbetriebsstätten. Fall – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Allgemein: Bilanzielle Risikovorsorge des Leasinggebers

Rn. 73 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch den Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasinggeber "vielschichtig gelagerte Risiken" (Tacke (1999), S. 142) ein, die sich bspw. in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken sowie leasingtypische Risiken (Objekt- und Vertragsrisiko) einteilen lassen (vgl. Findeisen (1998a), Rn. 61). Für sie ist (bei Bedarf) bilanzielle Vorsorge zu treffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Referenten-Entwurf für ein ... / b) Einführung einer Zinshöhenschranke

Neben die Zinsschranke soll eine weitere Regelung zur Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen treten. Die in § 4l EStG-E vorgesehene sog. Zinshöhenschranke soll für den Abzug von Zinsaufwendungen aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG gelten und ist dabei beschränkt auf Fälle, in denen der Gläubiger in dem Staat, in dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Leitsatz Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb über...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Klimaschutz in der Gemeinde... / 5 Finanzierung und Umsetzung im Eigenbetrieb Gemeindewerke

Viele Maßnahmen zur Verringerung des CO²-Ausstoßes sind mit Investitionen verbunden, die ein großes finanzielles Volumen aufweisen. Dies kann der Bau von PV-Anlagen, die Umrüstung von Heizsystemen in kommunalen Gebäuden, der Aufbau von Nahwärmenetzen und Windkraftanlagen, etc. sein. Viele Maßnahmen, die den CO²-Ausstoß signifikant senken können, gehen mit einer entsprechende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.4 Kapitalrücklage

Rz. 80 Auswirkungen auf die Kapitalrücklage nach IFRS können sich insbesondere ergeben: durch die Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten, durch die Bilanzierung des Eigenkapitalanteils aus einer Wandel- oder Optionsschuldverschreibung und/oder durch anteilsbasierte Vergütungen mit echten Eigenkapitalinstrumenten. Erfassung von Eigenkapitalbeschaffungskosten Rz. 81 Nach IAS ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.2 Sonstige Rückstellungen

Rz. 65 IAS 37.84 schreibt die Offenlegung der Rückstellungsentwicklung vor. Zusätzlich zur üblichen Darstellung der Rückstellungsentwicklung in der deutschen Rechnungslegung sind die Zuführung aufgrund der Aufzinsung der Rückstellungen im Zeitablauf sowie die Effekte aus der Änderung des Abzinsungssatzes gesondert darzustellen. Aufgrund der Regelung des § 277 Abs. 5 Satz 1 H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 7.1 Verzugszinsen

Der Schuldner muss die Zinsen für den Verzug ersetzen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt[1] bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist (also andere Unternehmer und Kaufleute), für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz[2] (eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers gegen einen Unternehmer einer Entge...mehr