Lieferketten – Verantwortung & Sorgfaltspflichten

Bei der Haufe Group haben wir mit unserem Leitbild einen gruppenweiten Kompass geschaffen, der unser Handeln und Verhalten leitet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Achtung der Menschenrechte als einzentraler Wert.

Organisation

Strukturen und Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen verantwortlich. Folglich obliegt ihr auch die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes innerhalb der Haufe Group. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Einhaltung wird an einen zentralen LkSG-Beauftragten delegiert und vom LkSG-Gremium überprüft. Der LkSG-Beauftragte informiert die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung. Die Verantwortung für die Einhaltung verbleibt bei der Geschäftsführung.

Berichterstattung

Unser Verständnis der Sorgfaltspflichten und unserer Menschenrechtsstrategie ist in unserer Grundsatzerklärung verankert.

Rechenschaftsbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
(Stand November 2024)

Beschwerdestelle und Hinweisgebersystem

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher einen elektronischen Beschwerdekanal und die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.

Richtlinien und unternehmensweite Standards

Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten werden über unsere Grundsatzerklärung hinaus bei der Haufe Group in folgenden Standards an Mitarbeitende und Geschäftspartner adressiert:

www.haufegroup.com/legal/lieferketten

Veröffentlichungen des Rudolf-Haufe-Verlag GmbH & Co. KG

Die Veröffentlichung von Grundsatzerklärung und Berichtspflichten erfolgt über diese Homepage und mit Hilfe der Grundsatzerklärung der Haufe Group SE.