Das Arbeitszeitvolumen ist 2024 erstmals seit der Corona-Pandemie um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden gesunken. Damit wurde der Trend zur steigenden Arbeitszeit beendet. Diese Zahlen ergeben sich aus der am 4. März 2025 veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Geringfügig entlohnt Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung ist an eine Frist gebunden. Wird sie versäumt, sind Pflichtbeiträge zu zahlen, für die der Arbeitgeber unter Umständen allein aufkommen muss.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2025 gestiegen. Während sich die Änderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner sofort auswirkt, gilt die Erhöhung des Zusatzbeitrags für pflichtversicherte Rentenbezieher erst ab dem 1. März 2025.
Kassendaten zeigen ein weiterhin hohes Niveau an Krankheitsausfällen. Der Expertenrat der Bundesregierung empfiehlt angesichts dieser Zahlen konkrete Maßnahmen für mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Damit werden die Arbeitgeber mit in die Verantwortung genommen.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben eine neue Vereinbarung zur Handhabung von Videosprechstunden getroffen. Damit erfüllen sie den gesetzlichen Auftrag, die Qualität der Videosprechstunde zu sichern und insbesondere die Versorgung im Anschluss daran zu gewährleisten.
Rund 72 Tonnen Cannabis wurden 2024 für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importiert. Hier produziert wurde eine wesentlich geringere Menge - aus einem bestimmten Grund.
Ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hat klargestellt, dass Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Museen als Aufwandsentschädigungen gelten und nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dies gilt selbst dann, wenn die steuerrechtliche Ehrenamtspauschale überschritten wird.
Im Fall einer verstorbenen Pflegebedürftigen entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass der Pflegedienst keine Ansprüche auf Sozialhilfeleistungen erheben kann. Ambulante Pflegedienste sind keine Einrichtungen im rechtlichen Sinne und benötigen für die Geltendmachung von Ansprüchen eine spezifische gesetzliche Grundlage.
Eine Studie hat geschlechtsspezifische Unterschiede in der Erwachsenenbildung von vier europäischen Ländern untersucht. Die Ergebnisse offenbaren neben inhaltlichen Unterschieden auch eine deutliche Benachteiligung der Frauen.
Wie sollte die Mindestgröße für ein Büro laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sein? Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" nennt Richtwerte für die Bürofläche pro Mitarbeiter.
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Die Verordnungszahlen von Antibiotika liegen 2023 erstmals wieder über dem präpandemischen Niveau. Eine Analyse des WIdO zeigt, dass trotz stabiler Reserveantibiotika-Anteile die Gesamtverordnungen gestiegen sind. Experten warnen vor den Risiken zunehmender Resistenzen und fordern einen indikationsgerechten Einsatz.
Eine Grundschülerin mit Diabetes mellitus Typ 1 benötigt eine Schulbegleitung zur Überwachung ihrer Insulintherapie. Nach einem Rechtsstreit entschied das Sozialgericht Darmstadt zugunsten der Klägerin und verpflichtete die Krankenkasse zur Kostenübernahme für die notwendige Unterstützung.
Zum Sommersemester suchen wieder viele Studierende einen Job. Für Arbeitgeber gibt es verschiedene Möglichkeiten, Studentinnen und Studenten zu beschäftigen. Die Beitragslast in der Sozialversicherung hängt von der Form der Beschäftigung ab. Die flexibelste und für Arbeitgeber günstigste Variante ist die Beschäftigung von Werkstudenten.
Ein aktueller Fall zeigt, dass die Wünsche Verstorbener bei Bestattungen eine entscheidende Rolle spielen. Sozialhilfeträger übernehmen nur notwendige Kosten, und ein Gericht entschied, dass die Wünsche der Verstorbenen Vorrang haben, wenn sie angemessen sind.
Der Bundesrat hat am 14.2.2025 zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz somit gebilligt. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern.
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Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Entgelt der Arbeitnehmenden ein. Diese zahlt er dann an das zuständige Finanzamt und die zuständige Krankenkasse. Bei einer nachträglichen Korrektur sind unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) schreitet voran. Mit bereits über 70 Millionen aktivierten E-Akten ist der Weg für eine flächendeckende Nutzung geebnet. Der bundesweite Start könnte schon im Frühjahr Realität werden, was die Gesundheitsversorgung revolutionieren könnte.
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