Ab 2014 höhere Mehrwertsteuer auf Silbermünzen
Denn ab dem 1. Januar nächsten Jahres steigt der Mehrwertsteuersatz beim Kauf von Silbermünzen auf volle 19 Prozent. Wer also noch vorher Silbermünzen kaufen möchte, kann von dem niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent profitieren. Silberbarren dagegen unterliegen bereits heute dem vollen Mehrwertsteuersatz.
Mit der Anhebung des Steuersatzes für Silbermünzen setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze um. Aber aus Anlegersicht wird die Attraktivität von Silbermünzen durch die Steuererhöhung deutlich geschmälert.
Gold hingegen kann weiterhin mehrwertsteuerfrei erworben werden, aber nur, sofern es sich um sogenanntes Anlagegold handelt. Hierzu gehören die handelsüblichen Goldbarren sowie Goldmünzen, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt. Beim Kauf von Goldmedaillen, Goldschmuck und historische Goldmünzen, deren Wert sich nach der Seltenheit und nicht nach dem Goldwert richtet, fällt dagegen Mehrwertsteuer an. Ist der Preis einer historischen Goldmünze höher als der 2,5-fache Goldwert, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, ansonsten die volle Mehrwertsteuer.
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