Steuerliche Anerkennung einer Umsatztantieme
Sachverhalt:
Eine GmbH hat ihren beiden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Umsatztantieme zugesagt, das Finanzamt beurteilte diese als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Geschäftsführer erhielten ein monatliches Grundgehalt i. H. v. 3.400 EUR, eine monatliche Umsatzzulage i. H. v. 0,5 % des Monatsumsatzes sowie eine Gewinntantieme i. H. v. 7 %. Der Anteil der Umsatztantieme lag in allen Jahren bei maximal 30 % der Gesamtvergütungen für die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer.
Entscheidung:
Das FG bestätigt zunächst, dass eine Umsatzbeteiligung regelmäßig zu einer vGA führt. Doch im Ausnahmefall kann eine Umsatztantieme steuerlich anzuerkennen sein, sofern durch diese eine Gewinnabsaugung ausgeschlossen erscheint und die Geschäftsführervergütung insgesamt angemessen bleibt. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Umsatztantieme nur mit einem geringen Prozentsatz zugesagt wurde und die Höhe des Umsatzes sowie der verbleibende Restgewinn zuverlässig vorhergesehen werden kann.
Insbesondere hielt es das FG durch die im Streitfall gegebene Kombination von niedrigen Grundgehältern, Umsatztantiemen mit nur 0,5 % und einer höheren Gewinntantieme für ausgeschlossen, dass die Geschäftsführer ein “Hochpushen” der Umsätze ohne gleichzeitige Gewinnsteigerung zum Ziel haben könnten. Neben den Streitjahren hat das FG dazu auch die Daten aus den Folgejahren herangezogen und hierbei ausdrücklich auch die insgesamt geringen Gesamtvergütungen mit angeführt.
Praxishinweis:
Der Sachverhalt im Streitfall war sicher nicht alltäglich und so sollte aus dem Urteil nicht voreilig auf eine allgemeine steuerliche Anerkennung von Umsatztantiemen geschlossen werden. Dies hat auch das FG betont und die ungewöhnlichen Umstände des Einzelfalls deutlich herausgestellt.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
25.11.2024
-
Besteuerungsrecht für einen in der Schweiz ansässigen Piloten
25.11.2024
-
Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG
25.11.2024
-
Rückwirkende Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020
22.11.2024
-
Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH
22.11.2024
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024