Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 2.2 Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Allerdings ist die willkürliche Aufteilung von Umsätzen auf ein Einzelunternehmen und eine vom Einzelunternehmer daneben gegründete GbR zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz rechtsmissbräuchlich.[1] Im Streitfall war die Klägerin als freie Theologin auf dem Gebiet der Trauerbegleitung sowie als Rednerin auf Hochzeiten und bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 8 § 183a AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet, de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 1.3.2 Nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht, da hier nicht der Arbeitgeber die steuerpflichtige Erhebung ändert, sondern die Finanzverwaltung als prüfende Behörde. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber aufgrund der Beanstandung durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2.1 Korrektur der Pauschalbesteuerung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Die nachträgliche Änderung der Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung führt im Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht. Hier erfolgt die Änderung durch die Finanzverwaltung und damit nicht durch den Arbeitgeber. Nimmt der Arbeitgeber allerdings aufgrund der Beanstandung durch den Lohnsteueraußenprüfer mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / 2 Aktuelle Beitragskorrekturen

Beitragskorrekturen aus Vormonaten können grundsätzlich in den aktuellen Beitragsnachweis mit aufgenommen werden. Das gilt auch für Beitragsnachforderungen, die sich aus Betriebsprüfungen ergeben. Besonderheiten gelten, wenn Beiträge dem Vorjahr zugeordnet werden müssen, beispielsweise durch die Anwendung der Märzklausel. Stornierung eines Beitragsnachweises Neben der Berücksic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.2.1 Zuwendungshöhe nach tatsächlichen Teilnehmern

Es ist nach Verwaltungsauffassung auf die tatsächlichen Teilnehmer der Betriebsveranstaltung abzustellen.[1] Zur Bemessungsgrundlage zählen auch die Kosten, die durch kurzfristige Nichtteilnahme von Arbeitnehmern entstehen. Obgleich die teilnehmenden Arbeitnehmer insoweit nicht bereichert sind, rechnen derartige Kosten zu den Gesamtaufwendungen der Betriebsveranstaltung. Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.2.4 Besteuerungswahlrecht bei mehr als 2 Betriebsfeiern

Unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge kann der Arbeitgeber die für ihn steuerlich günstigste Lösung wählen und die Betriebsveranstaltung mit den niedrigsten Kosten als dritte und damit lohnsteuerpflichtige auswählen. Die Entscheidungsformel, "so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet", legt ausschließlich eine zahlenmäßige Begrenzung fest und nicht etwa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.5 Anrechnung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers

Die arbeitgeberbezogene Auslegung des 110-EUR-Freibetrags ermöglicht es, finanziell aufwendige Betriebsfeiern steuerfrei zu gestalten. Zuzahlungen der Belegschaft sind auf den im Rahmen einer Betriebsfeier zufließenden geldwerten Vorteil anzurechnen. Steuerlich zulässig ist es, anlässlich einer Betriebsveranstaltung eine Vereinbarung zu treffen, dass die Belegschaft einen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2 Pauschalierung mit besonderen Pauschsteuersätzen

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit besonders zu ermittelnden Pauschsteuersätzen ist möglich auf Antrag des Arbeitgebers für sonstige Bezüge bis zu 1.000 EUR jährlich und bei Nacherhebung der Lohnsteuer durch das Finanzamt im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 3.1 Berichtigung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine vom Antrag abweichende Genehmigung oder die Ablehnung des Finanzamts zur Lohnsteuerpauschalierung kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden. Wird als Ergebnis einer Lohnsteuer-Außenprüfung vom Finanzamt Lohnsteuer in einer größeren Zahl von Fällen pauschal nacherhoben, ist zu prüfen, ob im Einzelfall durch die fehlerhafte Steuerermittlung auch Sozialver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2.3.1 Anwendungsfälle

Hat der Arbeitgeber in einer größeren Zahl von Fällen die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten, kann er die Lohnsteuer auf Antrag anstelle des Regelverfahrens (ELStAM) alternativ mit einem durchschnittlichen Pauschsteuersatz nacherheben. Diese Form der Lohnsteuerpauschalierung kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber bisher unbesteuerten Arbeitslohn bzw. Lohnteile ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Dokumentationsgrundsätze

Rz. 4 Die GoB beziehen sich auf die vertiefende Regelung der §§ 238, 239 HGB, in denen die Buchführungspflicht der Kaufleute festgelegt ist. Die GoB regeln die Buchführungsorganisation und die Eintragung in die Handelsbücher; sie liefern Vorschriften, in welcher Weise die Buchführung der kaufmännischen Unternehmen zu geschehen hat und gelten gleichermaßen für die Handels- un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung. VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben. Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 Pauschalierungswahlrechte ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) pauschal mit 30 % zuzüglich Annexsteuern erheben. Für Zuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6.2 Wie oft wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Außenprüfung hängt von der Unternehmensgröße ab. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt: Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem regelmäßigen oder typischen Turnus. Hier kommt es öfter zu Anlassprüfungen, z. B. bei Kontrollmitteilungen oder wenn sich aus der Steuererklärungen auffällige oder unschlüssige Werte ergeben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.7 Nutzfahrzeuge

Sowohl für den Neu- wie auch für den Gebrauchtwagenhandel gibt es Händler für Nutzfahrzeuge. Entweder werden diese Fahrzeuge ausschließlich oder zusätzlich zu PKWs vertrieben. Werden neben PKWs auch LKWs verkauft, ist für die Betriebsprüfung auch die Verteilung von Rabatten von Interesse.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.6 Import, Export

Im Bereich der Import und der Exporte wird die Betriebsprüfung besonderen Wert auf das Vorliegen der Voraussetzungen und den Belegnachweis legen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.6 Export, Import

Export- und Importgeschäfte können sich von Fall zu Fall sporadisch oder im Rahmen eines Großabnehmers ergeben. Ebenso sind Händler anzutreffen, die sich auf Exportgeschäfte konzentriert haben. Innergemeinschaftliche Lieferungen in den Raum der Europäischen Union oder Ausfuhren in Drittstaaten bzw. der Import unterliegen bestimmten Voraussetzungen und erfordern steuerlich jew...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.7 Bargeschäfte

Bei Bargeschäften ab 10.000 EUR sind die "Sorgfaltspflichten" des Geldwäschegesetzes zu beachten.[1] Bei einer natürlichen Person sind Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, aufzuzeichnen[2] und durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder vergleichbaren elektronischen Ausweis nachzuweisen.[3] Ist der Vertragspartner eine juristische Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.10 Sonstige Verprobungen

In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar: Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen" Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG § 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2 Umsatzsteuer

Auch die Umsatzsteuer hält für das Kfz-Gewerbe ein paar Besonderheiten bereit. 3.2.1 Altteileregelung Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austausch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.9 Gebrauchtwagengarantie

Der Aufpreis für einen zusätzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und/oder Reparaturkostenersatzansprüche gegenüber einem Versicherer, ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, da es sich um die Leistung auf Grund eines Versicherungsverhältnisses handelt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.11 Versicherungsschutz

Wird eine Kfz-Versicherung vermittelt, so ist dieser Umsatz von der Steuer befreit.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.5 Differenzbesteuerung

Prüfungsansätze im Bereich der Differenzbesteuerung sind: Überprüfung der Zulässigkeit der Margenbesteuerung (Einkauf von Privat bzw. Kleinunternehmer, Ausschluss von Importen und Exporten, Nachweis der Sonderfälle bei Import bzw. Export, …) Ausschluss der negativen Margen bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500 EUR sachgerechte Ermittlung der Margen (keine Erhöhung der Einkaufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6.1 Ab 2024 gelten neue Abgrenzungsmerkmale

§ 3 BpO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -Betriebsprüfungsordnung-) teilt Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in folgende Größenklassen ein: Großbetriebe (G) Mittelbetriebe (M) Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (Kst)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.2 Vorführwagen

Wird ein Fahrzeug als Vorführwagen zugelassen und verwendet, scheidet es aus dem Umlaufvermögen aus und ist im Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung zu bilanzieren.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.9 Arbeitnehmer

Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind: Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung) Sammelfahrten Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1 Geschäftsfelder

Im Kfz-Gewerbe gibt es verschiedene anzutreffende Geschäftsfelder, die im Folgenden dargestellt werden. 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.11 Rabatte

Erwirbt ein Kunde mehrere Fahrzeuge (PKWs und/oder LKWs) für seinen Betrieb und für den Privatbereich, wird der Betriebsprüfer darauf achten, dass Preisnachlässe nicht vornehmlich dem privaten Sektor zugeordnet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.2 Gebrauchtwagenhandel

Bezogen auf den Umsatz besteht im Gebrauchtwagenhandel wohl am ehesten noch die Möglichkeit, dass keine Buchführungspflicht vorliegt und die Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen werden kann.[1] In vielen Fällen wird dieser Handel in Kombination mit einer Kfz-Reparaturwerkstätte betrieben. Ist keine eigene Werkstatt vorhanden, müssen kleinere Rep...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 5 Fazit

Der Betriebsprüfer wird, sofern im Prüfungszeitraum keine weiteren Besonderheiten (Neubau, Anteilsübergang, …) zum Tragen kommen, seine Prüfung an den o. g. kfz-spezifischen Prüfungsansätzen ausrichten.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.4 Werkstatt

Im Neuwagenhandel ist i. d. R. eine sog. "Vertragswerkstatt" mit Preisbindung der entsprechenden Automarke anzutreffen. Beim Gebrauchtwagenhandel wird meist eine "freie" Werkstatt betrieben. Die Preisbindung für "Originalteile" kann hier umgangen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1 Bilanzierung

Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren.[2] Ist der Teilwert voraussichtlich auf Dauer niedriger, kann dieser steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Hersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs Vergütungen (z. B. Incentive-Reisen), gehören diese zu den umsatzsteuerpflichtigen Vergütungen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.3 Garantierückstellungen

Bei der Bemessung der Garantierückstellungen sind Rückforderungen an den Automobilkonzern im Handelsbereich oder an den Teilehersteller im Werkstattbereich ansatzmindernd zu berücksichtigen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.4 Margenabgleich

Im Neuwagengeschäft können die Margen der verkauften PKWs mit den durchschnittlichen Margen der Typen (z. B. Polo, Golf, Passat, …) verglichen werden. Größere Abweichungen sollten geklärt werden können. Mögliche Begründungen hierfür könnten sein: Einkäufe auf Bestand, um die Herstellervorgaben zu erreichen Einkäufe auf Bestand, um den Schwellenwert für einen Bonus zu erreichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.8 Werkstattumsätze

Der Betriebsprüfer wird bei den Werkstattumsätzen zunächst aus der gebuchten Lohnsumme der Werkstattlöhne die durchschnittlichen Stundenlöhne und gezahlten Stunden getrennt nach Lohngruppen ermitteln. Im Anschluss daran müssen die für Garantieleistungen, TÜV-Vorführung und Fahrzeugaufbereitung aufgewendeten Lohnstunden mit dem Betriebsinhaber ermittelt werden. Der verbleibend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel

Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngeschäft wurde bereits vor langer Zeit um Geschäftsformen wie Vermittlung oder Verkauf von Jahreswagen, "jungen Gebrauchten" und Leasingrück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.3 Internethandel

Im Internethandel werden i. d. R. Reimporte, Jahreswagen und Leasingrückläufer sowie sonstige Gebrauchtwagen vertrieben. Auch hier müssen kleinere Reparaturen oder Aufbereitungen entweder in einer eigenen Werkstatt oder im Lohnauftrag erledigt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.5 Nebengeschäfte

Hierunter fallen z. B. der Verkauf von Sonderausstattungen sowie Kleinmaterial, der Verkauf von Reifen sowie deren Einlagerung, die Durchführung der Hauptuntersuchung im Betrieb und die Vermittlung von Finanzierungen und Garantien.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3 Steuerliche Besonderheiten

In Ergänzung zu den allgemeinen steuerlichen Vorschriften, sind im Kfz-Handel noch spezielle Regelungen zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. 3.1 Bilanzierung Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6 Auch die Finanzverwaltung kennt Größenklassen

Abweichend vom Handelsrecht teilt die Finanzverwaltung Steuerpflichtige, bei denen eine Betriebsprüfung möglich ist, auch in Größenklassen ein. Diese Einteilung dient aber nicht der Veröffentlichung von Werten, sondern ist lediglich für die Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung (§ 3 BpO 2000). 6.1 Ab 2024 gelten neue Abgrenzungsmerkmale § 3 BpO (Allgemeine Verwal...mehr