Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Für den sachlichen Umfang der angeordneten Prüfung gilt der durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgegebene Rahmen. Danach kann die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Das Gesetz enthält insoweit ein...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen gestaltet sich deswegen schwierig, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steu...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.1 Definition

Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts (bzw. der Familienkasse beim Kindergeld) setzt nach § 37 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO voraus, dass eine Steuererstattung oder Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt wurde oder der rechtliche Grund später weggefallen ist. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie hinsichtlich des Erstattungsanspruchs des St...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.2 Zulässiger Rechtsbehelf

Die Aussetzung der Vollziehung setzt voraus, dass ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt worden ist, insbesondere, dass die Rechtsbehelfsfrist eingehalten ist. Eine Vollziehungsaussetzung kommt daher nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige statt eines Rechtsbehelfs einen Änderungsantrag z. B. nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO oder nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO beim Finanz...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.1 Höhe der Zinsen

Ist die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines Bescheids über Kindergeld (Rückforderung) für ein Einspruchs- oder Klageverfahren nach § 361 AO, § 69 FGO ausgesetzt worden und hat der Einspruch oder die Klage ganz oder teilweise keinen Erfolg, ist der nunmehr nachzuzahlende ("geschuldete"[1]) Steuerbetrag gem. § 237 Abs. 1 AO zu verzinsen. Dies gilt gem. § 237 Abs. 6 AO...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.5 Beginn und Ende der Vollziehungsaussetzung

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit der strittigen Steuerforderung bei der Finanzbehörde eingereicht und begründet, wird die Aussetzung der Vollziehung regelmäßig ab Fälligkeitstag der strittigen Steuerbeträge ausgesprochen. Ein späterer Zeitpunkt kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige – z. B. in Schätzungsfällen – die Begründung des Rechtsbeh...mehr

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Zinsen auf Steuern / 5.2 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt mit dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs bei der Finanzbehörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird, oder mit dem Tag der Rechtshängigkeit beim Gericht.[1] Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn die Aussetzung der Vollziehung, die i. d. R. erst nach Einlegung des Einspruchs oder der Klage verfügt wird, rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eingangs d...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / Zusammenfassung

Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, ...mehr

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Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 4 Wirkungen

Durch die Aussetzung der Vollziehung wird die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nachträglich gehemmt. Für die Dauer der genannten Aussetzung entfällt die Erhebung von Säumniszuschlägen. Sollte sich dem Finanzamt die Möglichkeit der Aufrechnung aufgrund einer gleichzeitig bestehenden Erstattungsforderung bieten, darf es hiervon keinen Gebrauch machen. Die Aussetzung der Vol...mehr

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Zinsen auf Steuern / 7 Festsetzung der Zinsen

In allen Fällen der Entstehung von Zinsen werden diese durch schriftlichen Zinsbescheid festgesetzt. Es sind gem. § 239 Abs. 1 Satz 1 AO die für Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Zinsbescheid kann nach §§ 129, 172 ff. AO berichtigt, aufgehoben oder geändert werden. Als Rechtsbehelf gegen den Zinsbescheid sowie gegen die Ablehnung, Erstattungszinsen ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 1 Neuregelung des Zinssatzes bei der Vollverzinsung

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO v. 12.7.2022 [1] hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts v. 8.7.2021[2], bis Ende Juli 2022 für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 bei der Vollverzinsung nach § 233a AO eine rückwirkende Anpassung des Zinssatzes vorzunehmen, erfüllt. Abweichend von dem für alle anderen Zinsen i. S. d. § 233 AO (insbes...mehr

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Einspruch / 3.2 Änderungsbescheide nur beschränkt angreifbar

Wird ein unanfechtbarer Steuerbescheid geändert, ist er nach § 351 Abs. 1 AO nur insoweit angreifbar, als die Änderung reicht, letztlich also nur bei Änderungen zuungunsten des Steuerpflichtigen. Wird ein unanfechtbarer Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert, ist der Änderungsbescheid grundsätzlich überhaupt nicht mehr anfechtbar. Ein entsprechender Rechtsbe...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.4 Sicherheitsleistung

Die Finanzbehörde kann die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.[1] Dies ist insbesondere möglich, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen lässt oder wenn der Steuerbescheid nach erfolglosem Rechtsbehelf im Ausland vollstreckt werden müsste.[2] Eine Sicherheitsleistung ist ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden

Für die Änderung von Steuerbescheiden gelten besondere Vorschriften.[1] Sie sind entsprechend auch für die Bescheide zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und zur Feststellung von Steuermessbeträgen [2] anzuwenden.[3] Die folgenden Ausführungen zu den Steuerbescheiden betreffen daher auch diese Bescheide. Auch Steuerbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.5.1 Überblick

Die Änderungsvorschrift des § 174 AO will das komplizierte Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen für bestimmte Fälle lösen, in denen aus einem Sachverhalt steuerliche Schlussfolgerungen gezogen wurden, die zueinander im Widerspruch stehen. Mit den Regelungen in Abs. 1 bis 3 soll sichergestellt werden, dass ein bestimmter steuerlich relevanter Sachverhalt, der nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.4 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

Über einen Aufteilungsantrag ist gem. § 279 Abs. 1 AO nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid (Aufteilungsbescheid) gegenüber den Beteiligten, also den zusammenveranlagten Ehegatten, zu entscheiden. Er ist also beiden Ehegatten nach § 122 AO bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt, besteht ein Rechtsans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.2 Ungewisse Vorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine vorläufige Steuerfestsetzung gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 AO auch im Fall ungewisser Rechtsvorschriften zulässig. Zweck dieser Regelung ist es, im Fall schwebender "Musterverfahren" bei den Obergerichten den Steuerbescheid offenzuhalten und damit massenhafte Einsprüche zu verhindern. Neben der praktisch kaum bedeutsamen Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (so genannte aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Kla...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.2 Vorrangige Leistung (Nr. 2)

Rz. 12 Leistungsberechtigte sind nach § 12a Satz 1 verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu kann sie der Grundleistungsträger auffordern. Nach Nr. 2 haben Widerspruch und Anfechtungsk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 3 Literatur

Rz. 16 Berendes, Zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 39 Nr. 1 SGB II bei Rechtsbehelfen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, SGb 2008 S. 215. Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013 S. 570. Groth, Einstweiliger Rechtsschutz in Streitigkeiten der Grundsiche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.2 Unbilligkeit

Rz. 5 Der Erlass der Forderung ist aus persönlichen oder sachlichen Gründen möglich (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Eicher/Luik, SGB II, § 44 Rz. 9). § 44 eröffnet zum einen die Möglichkeit, bei den Rücknahmefolgen den besonderen persönlichen Umständen Rechnung zu tragen (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS 15/17 R). Zum anderen kann eine Billigkeitsmaßnahme auch dann angezeig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.6 Rechtsmittel gegen die Entscheidung

1. Vorverfahren Ist der Mitarbeiter mit der Entscheidung des Arbeitgebers über den Kindergeldantrag nicht einverstanden, so kann er gegen die Entscheidung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Arbeitgeber erhoben werden. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Soweit der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommanditgesellschaft / 2.6 Feststellungsverfahren

Diese "Separierung" des nur verrechenbaren Verlusts erfolgt aber nicht im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung bzw. der Gewinnverteilung auf die Gesellschafter. Vielmehr wird dem Kommanditisten trotz eines negativen Kapitalkontos zunächst der rechnerisch zutreffende Verlustanteil zugeordnet. Das Feststellungsverfahren umfasst sodann aber einen zusätzlichen Teilbereich, in...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der Kläger macht als Sozialhilfeträger gegen den Beklagten aus übergeleitetem Recht einen Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung geltend. [2] Die am 30.10.2018 verstorbene Mutter des Beklagten hatte diesem am 11.7.2003 eine Kontovollmacht für ein Sparkonto erteilt. Am 19.9.2011 wurde dieses Konto mit einem Guthaben von 20.494,59 EUR schenkweis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Zu den Anforde... / Leitsatz

1. Nach § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tats...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 5.3 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 493/22

a) Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 6.3.2024 – XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 und v. 29.11.2006 – XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH Beschl. v. 24....mehr

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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FF 09/2024, Keine Rückführu... / 1 Gründe:

I. [1] Das Kind A., geboren am … 2011, ist die gemeinsame Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und A. sind ukrainische Staatsangehörige. Die Eltern sind nicht verheiratet; sie lebten seit Oktober 2011 in der Ukraine in der Stadt Sumy mit dem Kind in einer Lebensgemeinschaft. Zwischenzeitlich haben sie sich getrennt. [2] Am...mehr

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zfs 09/2024, Keine Gutachte... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls am 28.6.2021 in … geltend. Dabei stieß der Fahrer des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs beim Rückwärtsfahren aus einer Einfahrt gegen das Heck des Kraftfahrzeugs des Klägers. Die Alleinhaftung der Beklagten für das Unfallereignis steht außer Streit. Das K...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.2 Erhebungsverfahren

Rz. 472 Die Zahlung der Wegzugssteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids fällig (§ 220 Abs. 1 AO; § 36 Abs. 4 S. 1 EStG). Dieser Grundsatz gilt – vorbehaltlich des § 6 Abs. 4 AStG – auch im Rahmen der Wegzugsbesteuerung. Rz. 473 Der Stpfl. kann gem. § 6 Abs. 4 S. 1 AStG eine Entrichtung der Wegzugssteuer in Raten beantragen. Über den Antrag entsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.14 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 465 Die in dem Hinzurechnungsbescheid getroffenen Feststellungen müssen selbstständig mit einem Einspruch angefochten werden.[1] Ein Rechtsbehelf gegen den Einkommen-/Körperschaftsteuerbescheid des Stpfl. führt nicht zu einer Überprüfung der im Verfahren nach § 18 AStG getroffenen Feststellungen.[2] Aufgrund der Bindungswirkung des Feststellungsbescheids ist eine abweiche...mehr