Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsberechnung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.1 Erfolgsabhängige Vergütung

Rz. 27 § 11 BUrlG ist im Licht von Art 7 der RL 2003/88/EG auszulegen. Der EuGH verlangt, dass der Arbeitnehmer während des Jahresurlaubs in eine Lage versetzt wird, die in Bezug auf das Entgelt mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar ist. Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass das Urlaubsentgelt grundsätzlich so bemessen sein muss, dass es mit dem gewöhnlichen Entgel...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 2 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifstu...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 3 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer, Beginn oder Ende im Bezugszeitraum

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 10.4.2024 bei einer Firma mit Betriebsrat beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört. Das 13. Monatseinkommen wird nach Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe gewährt, es beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer das 123-Fache ihres in der Lohntabelle ausgewiesenen Gesamttarifst...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.4 Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage (auf Basis einer 6-Tage-Arbeitswoche Montag bis Samstag) Erholungsurlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Wie bei allen Teilzeitarbeitsverhältnissen sind zur Berechnung der Urlaubsdauer die im Jahresarbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden zu de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 3 Reduktion des Erholungsurlaubs

Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Urlaub, ist das bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen. Die Arbeitsvertragsparteien haben ihre Hauptleistungspflichten durch eine entsprechende Vereinbarung vorübergehend ausgesetzt. Einem Arbeitnehmer steht deshalb für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1.3 Sonderfälle der Urlaubsberechnung

Besonderheiten bestehen, wenn der Beschäftigte vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses längere Zeit arbeitsunfähig war. Unter Umständen sind Resturlaubsansprüche aus Vorjahren zu berücksichtigen (Einzelheiten Beitrag Urlaub, sowie Lexikonstichwort Urlaub).mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.3 Urlaubsanspruch

Wie alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer hat der Abrufarbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bezieht sich auf die Werktage Montag bis Samstag, also eine 6-Tage-Urlaubswoche. Da bei der Arbeit ...mehr

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Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

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Urlaub / 8.12 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG und erweitert sie in mehrfacher Hinsicht. Sie gilt – anders als im BUrlG, wo sie nur bei der Berechnung von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG Anwendung findet – ganz generell bei Bruchtei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Urlaubsvergütung

Rz. 1713 Durch den Urlaub soll der Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden, als wenn er arbeiten würde. Der bisherige Lebenszuschnitt soll möglichst ohne Einschränkung auch während des Urlaubes beibehalten werden können (Lebensstandardprinzip; vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). Begrifflich zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

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Altersgrenze / 2.3 Erholungsurlaub, Zeugnis, Jahressonderzahlung, Übergangsgeld

Erholungsurlaub Der Erholungsurlaub richtet sich nach § 26 TVöD. Soweit das Arbeitsverhältnis im Lauf des Urlaubsjahres endet, besteht nur für jeden vollen Monat 1/12 des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Im Übrigen ist § 5 BUrlG zu beachten (z. B. Rundung). Soweit ein noch zustehender Urlaub nicht mehr genommen werden konnte, ist dieser gem. § 26 II TVöD i. V. m. § 7 A...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 5.2 (Rest-)Urlaub aus dem Jahr des Antritts der Elternzeit

Hat der Beschäftigte im Jahr des Antritts der Elternzeit den zustehenden (Rest-)Urlaub nicht vollständig erhalten, wird der Urlaub auf die Zeit nach Rückkehr aus der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber hat den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Schließt sich an die erste Elternzeit eine weitere Elternzei...mehr

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§ 5 Urlaub / 4. Arbeit auf Abruf

Rz. 26 Auch Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten oder Abrufarbeitnehmer haben wie ­andere Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG werden mit der Konkretisierung der Arbeitszeit zugleich die Arbeitsstunden bestimmt, die der Arbeitnehmer zu leisten hat. Eine festgelegte Zahl von Arbeitstagen existiert nicht, so dass die Berechnung...mehr

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Teilzeit / 4.3.1 Dauer und Lage des Urlaubs

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[1] Nach § 26 Abs. 1 TVöD beträgt der tariflich zustehende Urlaub bei Einsatz in der 5-Tage-Woche 30 Tage im Kalenderjahr. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 4.3 Erholungsurlaub

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden. 4.3.1 Dauer und Lage des Urlaubs Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Ar...mehr

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Teilzeit / 6.4 Sonstige Vertragsabwicklung

Das Arbeitsentgelt richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den tariflichen Bestimmungen. Sinnvoll ist es, eine bestimmte Monatsstundenzahl zu vereinbaren, die grundsätzlich von den Job-Sharern erreicht werden muss. Es empfiehlt sich, ein regelmäßiges gleichbleibendes monatliches Entgelt zu zahlen, das die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und die Urlaubsber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.4.1 Berechnung eines Brutto- und Netto-Arbeitsvolumens

Die Lage der Arbeitszeit ist bei einem flexiblen Arbeitsverhältnis generell ungewiss. Dies führt zu Problemen bei der Abwicklung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Feiertagsvergütung sowie der Urlaubsberechnung und Urlaubsvergütung. So versagen Rückrechnungen, wie sie etwa das BUrlG bei Festlegung des Urlaubsentgelts vorsieht: In den letzten 13 Wochen m...mehr

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AGS 08/2009, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation. Mandatsbetreuung. Sachbearbeitung. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsfachwirt Michael Brunner und Rechtsfachwirtin Ivana Bugarin. Herausgegeben vom RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland GmbH, Münster 2009. LVII, 1020 S. mit CD-ROM 54,00 EUR.

Die Verfasser liefern ein umfassendes Handbuch der täglichen Praxis für Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. Kein Tätigkeitsfeld wird ausgespart. Das Werk beginnt mit einer Einleitung zum Berufsrecht, zu Grundsätzen der Verschwiegenheitspflicht, Belehrungspflichten, der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, Fortbildungsnachweisen bei Fachanwälten, Urlaubsvertretung u.a....mehr

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ZAP 11/2022, Rechtsprechung... / a) Urlaubsberechnung bei individualrechtlich vereinbarter Kurzarbeit

Die klagende Arbeitnehmerin war seit 2011 bei dem beklagten Bäckereibetrieb beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche stand ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zu. Bei der vereinbarten Dreitagewoche entspricht dies einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen im Jahr. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die Beklagte auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit

BAG, Urteil vom 30.11.2021, 9 AZR 234/21 Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Sachverhalt Die Klägerin ist bei der Beklagten als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten in der 3-Tages-Woche beschäftigt. Aufgrund der Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein, so dass die Klägerin...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

BAG, Urteil vom 5.12.2023, 9 AZR 364/22 Leitsatz (amtlich) Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit "null" eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Sachverhalt Der Kläger war bis zum 31.1.2021 bei der Beklagten als Mitarbeiter in der Betriebs...mehr

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ZAP 11/2022, Rechtsprechung... / b) Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit aufgrund Betriebsvereinbarung

Ergänzend zur vorstehenden Entscheidung hat der Neunte Senat des BAG (BAG, Urt. v. 13.11.2021 – 9 AZR 234/21, juris Rn 43) im Anschluss an den EuGH (vgl. EuGH, Urt. v. 8.11.2012 – C-229/11 und C-230/11 [Heimann und Toltschin] Rn 28, a.a.O.) entschieden, dass das Unionsrecht allein eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordert, die die gegenseitigen Leistu...mehr

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Teilzeit (BAT) / 4.3.1 Dauer und Lage

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[1] Der Teilzeitbeschäftigte hat jedoch entsprechend seiner verkürzten Arbeitszeit nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaubsvergütung [2] Arbeitet der Teilzeitarbeitnehmer kontinuierlich verkürzt an allen Arbeitstagen, bestehen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit (BAT) / 6.4 Sonstige Vertragsabwicklung

Die Arbeitsvergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sinnvoll ist es, eine bestimmte Monatsstundenzahl zu vereinbaren, die grundsätzlich von den Job-Sharern erreicht werden muss. Allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen sollte eine regelmäßige feste Vergütung – z.B. monatlich – gezahlt werden, die die Grundlage für die Entgeltfortzahlung und die ...mehr

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Teilzeit (BAT) / 4.3 Erholungsurlaub

Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Umfang ihres Arbeitsdeputats Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird ein Teilzeitmitarbeiter nur an einzelnen Wochentagen beschäftigt, so muss dies allerdings bei der Urlaubsberechnung berücksichtigt werden. 4.3.1 Dauer und Lage Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Arbeitnehmer o...mehr

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Teilzeit (BAT) / 5.4 Besonderheiten der Abwicklung

Die Lage der Arbeitszeit ist bei einem flexiblen Arbeitsverhältnis generell ungewiss. Dies führt zu Problemen bei der Abwicklung hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Feiertagsvergütung sowie der Urlaubsberechnung und Urlaubsvergütung. So versagen Rückrechnungen, wie sie etwa das BUrlG bei Festlegung des Urlaubsentgelts vorsieht: In den letzten 13 Wochen m...mehr

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BAT-Anwender, in Anlehnung ... / 4 Vereinfachung des BAT-Rahmens

Im Folgenden wird die jeweilige BAT-Regelung zusammengefasst, kritisch beleuchtet und anschließend eine für BAT-Anwender zulässige Alternativregelung aufgezeigt. Einzelheiten zur Kritik entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Stichwort. Die Anwendung von Vorschriften des BAT, die Verweisungen auf das Beamtenrecht enthalten, dies insbesondere in § 11 BAT (Nebentätigkeit) und § 14 (...mehr