Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 5. Exkurs: Das zeitliche Element der Berichtigung

Die Berichtigung einer zu hoch ausgewiesenen Steuer i.S.v. § 14c Abs. 1 UStG wirkt nicht zurück, sondern ist in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der leistende Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger den Steuerausweis berichtigt hat.[24] Wurde ein zu hoch ausgewiesener Rechnungsbetrag bereits vom leistenden Unternehmer vereinnahmt und steht dem Leistungsempfä...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 15.1 Europarecht

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100 %igen Tochter

Rz. 28 Mit den Beispielfirmen "M-GmbH" und "T-GmbH" soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung von 100 %igen Tochterunternehmen dargestellt werden. Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende 00 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Die komprimierten Jahresbilanzen der beiden Unternehmen zum 31.12.00 haben fo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.9 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (Passivischer Unterschiedsbetrag)

Rz. 42 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passivischen Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Die Muttergesellschaft M-GmbH erwirbt Ende des Jahres 00 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei der Toch...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.4 Anwendungsbeispiel

Rz. 105 Die Schuldenkonsolidierung bei Vorhandensein echter Aufrechnungsdifferenzen soll anhand eines Beispiels gezeigt werden. Dabei wird das Beispiel aus Tab. 6 fortgeführt. Rz. 106 Mitarbeiter des Mutterunternehmens M-GmbH haben bei der Lieferung von Waren an das Tochterunternehmen T-GmbH, an dem 75 % der Anteile gehalten werden, einen Schaden an den Produktionsanlagen ver...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.3 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (Pass. Unterschiedsbetrag)

Rz. 63 Die Folgekonsolidierung im Jahr 01 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 für den HGB-Fall verdeutlicht werden, bei der die Muttergesellschaft, bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat (nach IFRS wäre der passive Ausgleichsposten bereits im Rahmen der Erstkonsolidierung erfolgswirksam ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person

Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in besonderem Maße die gegenüber den Gesellschaftern ve...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.7 Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 69 Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält §...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.2 Beschränkte Haftung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft

Rz. 4 Ein weiteres Strukturmerkmal der Kapitalgesellschaft ist, dass ihre Gesellschafter grundsätzlich beschränkt haften. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Gläubiger der Kapitalgesellschaft ihre Forderungen nur gegen das Gesellschaftsvermögen geltend machen können. Die Gesellschafter haften diesen Gläubigern nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Kapitaleinlage, die in...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Kleinunternehmer / 2.2 Mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung

Allerdings ist die willkürliche Aufteilung von Umsätzen auf ein Einzelunternehmen und eine vom Einzelunternehmer daneben gegründete GbR zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz rechtsmissbräuchlich.[1] Im Streitfall war die Klägerin als freie Theologin auf dem Gebiet der Trauerbegleitung sowie als Rednerin auf Hochzeiten und bei...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug der GmbH-Beteiligungsgesellschaft (GmbHStB 2024, Heft 5, S. 164)

Typische umsatzsteuerliche Fragestellungen Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise. I. Einleitung Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die fü...mehr

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Der Formwechsel von der eGbR in die GmbH (GmbHStB 2024, Heft 5, S. 161)

Neue Möglichkeiten durch das MoPeG Dr. Martin Lohr[*] Durch das MoPeG wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 nunmehr auch der Formwechsel von der eingetragenen GbR (nachfolgend "eGbR") in die GmbH ermöglicht. Der Beitrag sieht eine Übersicht über die wesentlichen Punkte vor und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab. 1. Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten Das MoPeG beinhalte...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / VI. Fazit

Sofern die Obergesellschaft in einer Holding-Struktur nicht unerhebliche umsatzsteuerbelastete Eingangsumsätze bezieht, sollte frühzeitig gestaltend geprüft werden, ob und wie die Obergesellschaft vorsteuerabzugsberechtigt ausgestaltet werden kann. In unserem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit den Aufgabenstellungen und Fallstricken der Grün...mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 4. Gründungsaufwand

Der Gründungsaufwand, der in der Satzung der GmbH festgelegt wird, ist nicht auf 10 % begrenzt, wenn der Gesellschaft freies Kapital in ausreichender Höhe zusteht (KG v. 26.10.2021 – 22 W 44/21, GmbHR 2022, 32 m. Anm. Wachter = GmbH-StB 2022, 77 [Tomat]).mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / I. Einleitung

Grundsätzlich ist nur die Vorsteuer, die für eine unternehmerische Tätigkeit anfällt, abzugsfähig. Der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Beteiligungen gelten nur ausnahmsweise als unternehmerische Tätigkeit. Beschränkt sich der Zweck einer Gesellschaft auf diese Tätigkeiten, ist die Gesellschaft grundsätzlich kein Unternehmer. Auch ein Vorsteuerabzug scheidet dann grund...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels-/GesellR[*] In der Holding- bzw. Beteiligungsgesellschaft gelten für die Umsatz- und Vorsteuer besondere Regeln. Der Beitrag beleuchtet die geltenden Grundsätze und gibt Gestaltungshinweise.mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr[*] Durch das MoPeG wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 nunmehr auch der Formwechsel von der eingetragenen GbR (nachfolgend "eGbR") in die GmbH ermöglicht. Der Beitrag sieht eine Übersicht über die wesentlichen Punkte vor und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 5. Kein Wechsel in die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Der Formwechsel kann nicht in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgen. Das Stammkapital der GmbH besteht aus dem Vermögen der formwechselnden Gesellschaft, so dass das Sachgründungsverbot des § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG einer solchen Umwandlung entgegensteht (Friedl / Krämer, Formularbuch Recht und Steuern, 10. Aufl. 2021, A 15.40, Rz. 18).mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / V. USt bei der Beteiligungsübertragung

Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG: Die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft soll grundsätzlich nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führen, denn der Gesellschafter ist nicht Inhaber der Vermögenswerte des Unternehmens. Er überträgt nicht das Unternehmen, sondern lediglich seine Rechte daran (insbesondere Gewin...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / III. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei reinen Beteiligungsgesellschaften

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt u.a. voraus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Gesellschaft als Unternehmer i.S.d. USt-Rechts tätig ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem anderen Unternehmer für das eigene Unternehmen bezieht. Reine Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer i.S.d. USt-Rechts: Eine Gesellschaft, deren Tätigkeit sich allein auf das...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / IV. Vorsteuerabzugsberechtigung der Holdinggesellschaft

Ausgehend von diesen Grundsätzen können auch Beteiligungsgesellschaften zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn und soweit sie als Funktionsholding bzw. Führungsholding agieren. Erbringung zusätzlicher entgeltlicher Leistungen: Hierzu muss die Holdinggesellschaft mittelbar oder unmittelbar in die Verwaltung bzw. in das operative Geschäft ihrer Tochtergesellschaften eingreife...mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 3. Verbesserung des Gläubigerschutzes

Die Neuregelungen verbessern den Gläubigerschutz. Nach bisherigem Recht konnte der Formwechsel von der GmbH in die GbR die Gläubigerinteressen beeinträchtigen, da die Geltendmachung von Ansprüchen mangels Registrierung der GbR und ihrer Gesellschafter erschwert wurde (s. hierzu BGH v. 18.10.2016 – II ZR 314/15, GmbHR 2017, 143 m. Anm. Melchior = GmbH-StB 2017, 75 [Schwetlik]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / II. Organschaft: Begründung, Handhabung, Beendigung

Die umsatzsteuerliche Organschaft ist mit derjenigen im Bereich der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer nicht identisch. Ein Gewinnabführungsvertrag ist nicht erforderlich. Begründung: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird begründet, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 2. Änderungen beim Formwechsel

Nach bisherigem Recht konnte die GbR nur Zielrechtsträger eines Formwechsels sein (so § 191 Abs. 2 Nr. 1 UmwG a.F.), nicht formwechselnder Rechtsträger (s. hierzu Meister / Klöcker / Berger in Kallmeyer, UmwG, 7. Aufl. 2020, § 191 Rz. 4). Nunmehr ermöglicht § 191 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auch den Formwechsel von der eGbR in eine andere Rechtsform; allerdings kommen nur Kapitalgesel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 1. Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten

Das MoPeG beinhaltet neue Regelungen des UmwG für die GbR (s. hierzu Laschewski, Rpfleger 2023, 720; Heckschen / Freier, Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 6). Die Neuregelungen sollen die Beteiligung der GbR an Umwandlungsvorgängen ermöglichen, jedoch mit der Einschränkung, dass die GbR registriert sein muss (zur Registrierung: Gustavus, Handels...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / 3. Beteiligungsquote und Hinzuerwerb

Mindestens 10 % Beteiligung: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt darauf ab, ob der Empfänger der Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG zu mindestens 10 % beteiligt ist. Dabei ist nicht die Quote zum Zeitpunkt des Gewinnbezugs (Zufluss), sondern die Quote zu Beginn des Kalenderjahres (nicht: Wirtschaftsjahres) maßgeblich. Ausnahme: § 8b Abs. 4 S. 6 KStG bestimmt hiervon aber eine Ausnahme, ...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / 7. Fazit

Das Urteil des BFH v. 6.9.2023 – I R 16/21 [14] ist zum einen ein Schritt in die richtige Richtung, darf zum anderen aber auch nicht falsch verstanden werden. Der BFH hat lediglich für den besonderen Fall des Erwerbs, bei dem die Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 KStG aus Sicht des Erwerbers aufgrund eines wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgangs erreicht wird – auch wenn...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 1. Auffassung der Finanzverwaltung

Nach Auffassung des BMF sind Übertragungen eines einzelnen WG zwischen den Vermögen beteiligungsidentischer Schwester-PersG nicht zum Buchwert zulässig. Dies sei kein Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG.[1] Außerdem handele es sich hier nicht um eine Überführung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 EStG. Vielmehr sei wegen des Eigentumsübergangs auf die Schwester-PersG ein Recht...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / b) Unterschiedliche Literaturmeinungen

So wird einerseits unter Hinweis auf den Wortlaut des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG ("Erwerb einer Beteiligung", nicht von "Anteilen") und die Systematik des § 8b Abs. 4 S. 1 und 6 KStG die Auffassung vertreten, eine entsprechende Fallsituation (Erwerb einer Beteiligung umfasse auch Erwerb von Anteilen) sei generell erfasst[11]. Eine Gegenauffassung sieht hingegen die Voraussetzungen...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Anforderungen an erforderliche Neuregelung

Grds. Aufdeckung stiller Reserven? Zwar könnte der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung nun auch im Wege einer prinzipiellen Neukonzeption der steuerrechtlichen Behandlung des Transfers von WG eine grds. Aufdeckung stiller Reserven regeln. Angesichts der immensen Bedeutung der Buchwertfortführung bei Umstrukturierungsmaßnahmen erscheint dies allerdings politisch nicht ums...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Auslegung über Gesetzeswortlaut nicht möglich (I. Senat des BFH)

Demgegenüber vertrat der I. Senat des BFH, dass der erschöpfend formulierte § 6 Abs. 5 EStG keine Buchwertübertragung von WG zwischen beteiligungsidentischen Schwester-PersG zulasse. Aufgrund der abschließenden Regelung fehle es an der für eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungslücke. Aus demselben Grund scheitere eine verfassungskonforme Auslegung.[4]mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Durch das Gesetz vom 21.3.2013 (BGBl. I 2013, 561) zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rs. C – 284/09 = GmbH-StB 2011, 355 (sog. EuGH-Umsetzungsgesetz) wurde in § 8b Abs. 4 KStG eine Steuerpflicht für Erträge aus Beteiligungen kleiner 10 % (Streubesitz) eingeführt. Für die Frage, ob eine mindestens 10%ige Beteiligung erworben...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / a) Beteiligung am Grund- oder Stammkapital

Gemäß § 8b Abs. 4 S. 1 KStG sind die Dividenden steuerpflichtig, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Auf die Stimmrechte kommt es nicht an. Das im Steuerrecht geltende wirtschaftliche Eigentum ist aber zu beachten[2]. Beraterhinweis Treuhänderisch gehaltene Anteile sind dementsprechend dem ...mehr

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Unterjähriger Beteiligungse... / b) Auslegung des § 8b Abs. 4 S. 6 KStG

Auslegung nach dem Gesetzeswortlaut: Diese Auslegung ergibt sich – nach Interpretation der Finanzverwaltung – unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, der die Ausnahme für "den Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 %" vorsieht. Teleologische Auslegung: Sie entspricht des Weiteren dem Sinn und Zweck der Vorschrift, Härten zu vermeiden. Ohne die Rückbeziehung wäre auf Beteili...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 4. BVerfG klärt: Erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich

Jetzt hat das BVerfG entschieden, dass eine erweiternde Auslegung von § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht möglich ist. Auch das BVerfG sieht sich aufgrund des abschließenden Gesetzeswortlauts hier an einer Buchwertfortführung gehindert:[5] Eine solche Analogie würde die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung überschreiten. Zwar vergleichbare Sachverhalte, ...: Zwar ist ein...mehr

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Ausschluss der Buchwertüber... / 2. Analoge Anwendung von § 6 Abs. 5 S. 1 EStG (IV. Senat des BFH)

Dagegen griff nach dem IV. Senat des BFH bei Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Schwester-PersG die zwingende Buchwertfortführung. Denn in solchen Fällen komme es wegen der – hinter der (insoweit als transparent zu behandelnden) PersG stehenden – Mitunternehmer nicht zu einer personellen Neuzuordnung der stillen Reserven. Mithin sei eine Buchwertfortführung durch...mehr