Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 9 Folgen bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 121 Werden die Pflichten zur Rechnungslegung verletzt, sieht das Gesetz in § 331 HGB ein abgestuftes System von Sanktionen vor: Werden wesentliche Wahrheitspflichten verletzt, sieht das Gesetz in §§ 331 ff. HGB für Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe und des Aufsichtsrats strafrechtliche Konsequenzen vor; Entsprechendes gilt nach § 332 HGB für den Abschlussprüfe...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3 Rechnungslegung der Kapitalgesellschaft

3.1 Grundlagen 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach §...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung

1 Begriff und Struktur der Kapitalgesellschaften 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommandit...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1 Grundlagen

3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB volls...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.2 Auflösung

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft wird nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände aufgelöst, die für die Aktiengesellschaft in § 262 AktG und für die GmbH in § 60 GmbHG abschließend aufgeführt sind. Die wichtigsten Auflösungsgründe sind der Beschluss der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung über die Auflösung, der mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen z...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.4 Insolvenzverfahren

Rz. 19 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der Kapitalgesellschaft.[1] Hieran schließt sich jedoch nicht die Abwicklung der Kapitalgesellschaft an; vielmehr wird die Abwicklung durch die insolvenzrechtliche Verwertung und Verteilung des Vermögens ersetzt. Mit Beendigung der Verteilung des Vermögens der Kapitalgesellschaft ist diese im Handelsregister zu...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.7 Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 69 Das HGB enthält keine Vorschriften über die Nichtigkeit des Jahresabschlusses. Die Gültigkeit bzw. Nichtigkeit des Jahresabschlusses ist rechtsformspezifisch in § 256 AktG für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt. Für die GmbH enthält das GmbHG keine ausdrücklichen Bestimmungen. Für Unternehmen, die unter das PublG fallen, enthält §...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.3 Allgemeine Grundsätze für den Ansatz der Vermögensgegenstände

Rz. 73 Alle Kapitalgesellschaften, also sowohl mittelgroße wie große als auch kleine Kapitalgesellschaften, haben die für alle Kaufleute geltenden Ansatzvorschriften der §§ 246 ff. HGB anzuwenden. Rz. 74 Oberster Grundsatz für den Ansatz von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten ist das Vollständigkeitsgebot nach § 246 Abs. 1 HGB. Danach hat der Jahresabschluss sämtlich...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.1 Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft

Rz. 22 Für den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gelten zunächst die §§ 242 ff. HGB. Danach hat die Kapitalgesellschaft auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Dieser Jahresabschluss muss nach § 246 HGB vollständig sein, Posten der Aktivseite dürfen gru...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.1 Gründung

Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In Betracht kom...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rz. 76 Allgemeine, für alle Kaufleute geltende Bewertungsgrundsätze sind in § 252 HGB enthalten. Diese Vorschriften gelten auch für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für große als auch für mittelgroße und kleine Kapitalgesellschaften. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1 Begriff und Struktur der Kapitalgesellschaften

1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2 Gründung und Auflösung der Kapitalgesellschaft

2.1 Gründung Rz. 10 Eine Kapitalgesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sowohl bei der Aktiengesellschaft (§ 2 AktG) als auch bei der GmbH (§ 1 GmbHG) sind Ein-Personen-Gründungen zulässig. Die SE kann dagegen nur als "abgeleitete" Gesellschaft gegründet werden: Die Gründung durch natürliche Personen als Gesellschafter der SE ist nicht möglich. In ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6 Anhang

6.1 Zweck des Anhangs Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.2 Pflichtangaben

Rz. 110 Die Pflichtangaben, die im Anhang gemacht werden müssen, sind primär in den §§ 284 und 285 HGB aufgezählt. Daneben enthält eine Vielzahl von Einzelvorschriften des HGB Verpflichtungen, bestimmte Angaben in den Anhang aufzunehmen. Zu den Einzelheiten des Inhalts eines Anhangs s. "Anhang nach HGB".mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2 Strukturmerkmale

1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in beso...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 10 Weiterführende Literatur

IDW RS HFA 39: Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss, WPg Supplement 1/2012. Wulf/Pollmann, Bilanztraining, 16. Aufl. 2023.mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.5 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 59 Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Letzterer kann bei Kleinstkapitalgesellschaften entfallen), der bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften um den Lagebericht zu erweitern ist, ist von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Aufstellungsverpflichtet sind demnac...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 5 Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 94 Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, für die die allgemeinen Grundsätze des Jahresabschlusses gelten. So gilt nach § 246 Abs. 1 HGB das Vollständigkeitsgebot und das Verrechnungsverbot. Die Gewinn- und Verlustrechnung hat daher alle Aufwendungen und Erträge zu enthalten, die in dem Geschäftsjahr bei der Kapitalgesellschaft a...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 4 Bilanz

Rz. 90 Neben diesen allgemeinen Gliederungsgrundsätzen enthält § 266 HGB besondere für die Bilanz geltende Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist danach für alle Kapitalgesellschaften in Kontoform aufzustellen; eine Aufstellung in Staffelform ist nicht zulässig. Diese Regelungen gelten auch für die in § 264a HGB bezeichneten offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesell...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.5 Allgemeine Grundsätze für die Gliederung

Rz. 80 § 265 HGB enthält allgemeine Grundsätze für die Gliederung, die sowohl für die Bilanz als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nicht für den Anhang, da es für den Anhang keine vorgeschriebene Gliederung gibt. Besondere Regelungen über die Gliederung der Bilanz sind in § 266 HGB, besondere Regelungen über die Gliederung der...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.4 Bestandteile des Jahresabschlusses

Rz. 57 Nach den allgemeinen Vorschriften des § 242 Abs. 3 HGB besteht der Jahresabschluss für alle Unternehmen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Für Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB – mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften – um einen Anhang erweitert. Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz unterliegen, haben – m...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.2 Der "true and fair view"-Grundsatz

Rz. 70 Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft muss den für alle Unternehmen geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entsprechen. Der Jahresabschluss ist insbesondere nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen (§ 243 Abs. 1 HGB).[1] Über diese Regelungen hinaus enthält § 264 Abs. 2 HGB für Kapitalgesellschaften den Grundsatz des "true and fair view". ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.1 Kapitalgesellschaft als juristische Person

Rz. 3 Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, und zwar AG und KGaA nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AktG, die GmbH nach § 13 GmbHG. Die SE besitzt nach Art. 1 Abs. 3 SE-VO,[1] die in der Bundesrepublik als unmittelbar geltendes Recht gilt, eigene Rechtspersönlichkeit. In der Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaften kommt in besonderem Maße die gegenüber den Gesellschaftern ve...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.3 Prinzip der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung

Rz. 6 Da die Haftung der Gläubiger der Kapitalgesellschaft auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. In der Satzung der Kapitalgesellschaft muss dieses Haftungskapital bezeichnet sein. Dieser Haftungsbetrag ist das gezeichnete Kapital und ist in der Bilanz auf der Passivseite als erste Position unter Eige...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.4 Erleichterungen bei Aufstellung des Anhangs

Rz. 116 Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie die entsprechenden Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestehen nach § 288 HGB Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs. Kleine Kapitalgesellschaften brauchen die Angaben nach § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB, § 265 Abs. 4 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB nicht zu machen. Zudem brauchen sie die sich au...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 8 Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Rz. 120 Eine inländische (Mutter-)Kapitalgesellschaft hat zusätzlich zu ihrem Abschluss und ihrem Lagebericht in den ersten 5 Monaten des folgenden Konzerngeschäftsjahrs einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, wenn diese auf ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (§ 290 Abs. 1 HGB). Nach ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.2 Beschränkte Haftung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft

Rz. 4 Ein weiteres Strukturmerkmal der Kapitalgesellschaft ist, dass ihre Gesellschafter grundsätzlich beschränkt haften. Beschränkte Haftung bedeutet, dass die Gläubiger der Kapitalgesellschaft ihre Forderungen nur gegen das Gesellschaftsvermögen geltend machen können. Die Gesellschafter haften diesen Gläubigern nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Kapitaleinlage, die in...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.2.4 Organe der Kapitalgesellschaft

Rz. 9 Aus dem Prinzip der Trennung der Sphäre der Kapitalgesellschaft von der der Gesellschafter folgt, dass die Kapitalgesellschaft selbst handlungsfähig ist und zu diesem Zweck über eigene Organe verfügt. Lediglich für die Gesellschafterversammlung als Organ der Kapitalgesellschaft besteht eine Verbindung zu den Gesellschaftern, da die Gesellschafterversammlung Organ der K...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 2.3 Abwicklung

Rz. 18 An die Auflösung der Gesellschaft schließt sich das Abwicklungsverfahren an. Im Abwicklungsverfahren werden die vorhandenen Vermögensgegenstände versilbert, die Verbindlichkeiten beglichen und der verbleibende Überschuss an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter darf allerdings frühestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt erfolgen, ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 33 Als klein klassifizierte Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben folgende Erleichterungen im Rahmen der von der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU geforderten Maximalharmonisierung der Anhangangaben nach dem HGB (insbesondere § 288 Abs. 1 HGB und § 326 HGB): Entfall der Prüfungspflicht; keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.3 Unterlassen von Angaben

Rz. 111 § 286 HGB ermöglicht es, aus zwingenden Gründen bestimmte Angaben im Anhang zu unterlassen. Die Berichterstattung im Anhang muss nach § 286 Abs. 1 HGB zwingend unterbleiben, soweit dies für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. In Betracht kommen Angaben, die hoheitliche Interessen berühren können, insbesondere bei öffentlic...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 7 Lagebericht

Rz. 117 Pflichtmäßig ist der Lagebericht nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen.[1] Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss. Angaben, die im Jahresabschluss zu machen sind, können daher nicht durch Angabe...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 1.1 Begriff der Kapitalgesellschaft

Rz. 1 Das HGB enthält keine Definition des Begriffs der Kapitalgesellschaften, lediglich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ergibt sich eine Aufzählung derjenigen Gesellschaftsformen, die als Kapitalgesellschaften eingeordnet werden: Europäische Gesellschaften (SE), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). I...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 6.1 Zweck des Anhangs

Rz. 106 Kapitalgesellschaften haben – mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. Rz. 38) – den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der integrierter Teil des Jahresabschlusses ist.[1] Kapitalgesellschaften haben daher in gewissem Umfange das Wahlrecht, erforderliche Angaben entweder in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen....mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.6 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 31 Nach § 266 Abs. 3 C. 3. HGB sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf der Passivseite auszuweisen. Der Zusatz "auf Bestellungen" soll verdeutlichen, dass sich die erhaltenen Anzahlungen nur auf solche zu erbringenden Lieferungen und Leistungen beziehen, die aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit resultieren und in de...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung d...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Anzahlungen in der Handels-... / 4.1 Geleistete Anzahlungen

Rz. 40 Geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten (d. h. dem Nennbetrag) bewertet. Wenn die in den Anzahlungen enthaltene Vorsteuer abzugsfähig ist, entspricht der beizulegende Wert dem Nettobetrag der Anzahlung.[1] Werden die Anzahlungen durch Eingehung einer Verbindlichkeit geleistet, z. B. Wechselakzept, richtet sich der Wertansatz nach den V...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.5.4 Vorräte

Rz. 30 Dient die Anzahlung der Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder von Waren, so erfolgt ein gesonderter Ausweis im Vorratsvermögen (§ 266 B. I. 4. HGB). Ausgewiesen werden Anzahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, danach erfolgt ein Ausweis – ggf. als unterwegs befindliche Ware – unter den Vorräten.[1] Die Bewer...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 4.2 Erhaltene Anzahlungen

Rz. 48 Erhaltene Anzahlungen stellen Verbindlichkeiten dar und sind daher nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Dies ist in der Regel der Nennbetrag der zugeflossenen Anzahlung. Rz. 49 Bei Verzinslichkeit der Anzahlungen sind die aufgelaufenen Zinsen in die erhaltenen Anzahlungen einzubeziehen, wenn die Zinsen dem Auftraggeber im Rahmen der A...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 2 Nach allgemeiner Definition stellen geleistete Anzahlungen Vorleistungen auf eine von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung, d. h. Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts dar.[1] Um das zugrunde liegende schwebende Geschäft erfolgsneutral zu halten, sind geleistete Anzahlungen in der Bilanz zu aktivieren und erhaltene Anzahlungen z...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 10.2 Bundesrecht

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 18.2 Bundesrecht

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führt...mehr