Für diejenigen Verkehrsteilnehmer, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, verlängert sich die Probezeit um 2 auf 4 Jahre. Die Maßnahmen sind an das Punktesystem angeglichen worden. Es können nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen, die in das Fahreignungsregister eingetragen werden, also mindestens mit einem Punkt bewertet werden. Weniger schwerwiegend sind eintragungspflichtige Verstöße gegen technische Vorschriften (z.B. Reifen, Ladung, Gewicht) sowie der Verstoß gegen das Benutzen eines Mobiltelefons. Die meisten eintragungspflichtigen Verkehrsverstöße sind schwerwiegender Art. Für die führerscheinrechtlichen Maßnahmen kommt es auf den Tattag (nicht auf die Rechtskraft) an, also ob der Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit begangen wurde.

Zuwiderhandlungen Maßnahmen
Eine oder mehrere Ordnungswidrigkeiten, die nicht mit eintragungspflichtigen Punkten bedroht sind Keine
Eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Nachschulung); Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister; schriftliche Verwarnung; Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten
Nach Ablauf der 2-Monats-Frist für die verkehrspsychologische Beratung erneut eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister; Entzug der Fahrerlaubnis; Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten
Nichtteilnahme am Aufbauseminar Entzug der Fahrerlaubnis; Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten
Nach Entzug der Fahrerlaubnis erneut eine schwerwiegende oder 2 weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister; Entzug der Fahrerlaubnis bei negativer MPU; Neuerteilung frühestens nach 3 Monaten

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