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VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen - vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de. |
Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
In dieser Publikation wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dies nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Wenn in dieser Publikation von Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gesprochen wird, ist damit auch immer die Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes gemeint.
Gegenüber der Version vom Juni 2007 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
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Typische Form der Zeitarbeit | |
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Spezielle Formen der Zeitarbeit | |
Hier werden einige spezielle Formen der Zeitarbeit beschrieben, die auch in gemischten Formen auftreten - zum Beispiel On-Site-Management in Verbindung mit Master-Vendor. In dieser BGI wird auf die Arbeitsschutzaspekte einiger dieser speziellen Formen an den entsprechenden Stellen eingegangen; weitere rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel das BGB, sind je nach Vertragsgestaltung zu beachten. Informationen zum Arbeitsschutz bei Werkverträgen finden sich in der BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen", die unter www.arbeitssicherheit.de im Volltext nachgelesen werden kann. | |
On-Site-Management | Master-Vendor |
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Outplacement | Dienstvertrag/Werkvertrag (keine Zeitarbeitsform) |
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AÜ-Vertrag = Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
DL-Vertrag = Dienstleistungsvertrag
MV-Vertrag = Master-Vendor-Vertrag
PET = Personalentscheidungsträger/Disponent
1 Zeitarbeit nutzen - sicher, gesund und erfolgreich
Zeitarbeit ist eine flexible Form der Beschäftigung. Sie ist heute für viele Unternehmen Bestandteil einer bedarfsgerechten Personalorganisation geworden. Zeitarbeit kann Ihnen als Unternehmer helfen, Personalressourcen wirkungsvoll zu planen und einzusetzen. Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen können immer dann helfen, wenn Sie Personal benötigen - zum Beispiel, wenn zusätzliches Personal für einzelne Projekte erforderlich ist, wenn vorhandenes Personal ausfällt oder wenn Personal insgesamt flexibler eingesetzt werden soll.
Für Zeitarbeit gilt das Gleiche wie für die Arbeit in Ihrem Unternehmen insgesamt:
- Nur wenn Zeitarbeit sorgfältig organisiert und vorbereitet ist, hat sie einen Nutzen für Ihr Unternehmen.
- Nur wenn Sie die Beschäftigten des Zeitarbeitsunternehmens genau so behandeln wie Ihre eigenen Beschäftigten, werden sie e...
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