Kurzbeschreibung
Muster einer Drittschuldnererklärung. Der Drittschuldner ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, diejenigen Fragen des Gäubigers zu beantworten, die sich innerhalb des Katalogs der Nr. 1 bis 3 des § 840 Abs. 1 ZPO bewegen. Den Rahmen der Auskunftspflicht bildet dabei das vermeintlich beschlagnahmte Recht des Schuldners.
Drittschuldnererklärung, § 840 ZPO
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An
(Name und Anschrift des Vollstreckungsgläubigers)
In der Zwangsvollstreckungssache
X ./. Y
(Az.: ...)
gebe ich innerhalb der gesetzlichen Frist und hiermit folgende Drittschuldnererklärung ab.
- Die gepfändete Forderung ist durch einen Kaufvertrag begründet und fällig (oder: zwar begründet, aber noch nicht fällig, weil der ... vorleistungspflichtig ist und seine Leistung noch nicht erbracht, aber für morgen angekündigt hat; oder: ist zwar begründet und fällig gewesen, aber durch eine Aufrechnung mit einer Forderung in Höhe von EUR ... in voller Höhe am ... erloschen).
- Andere Personen machen keine Ansprüche an die Forderung geltend.
- Die Forderung ist auch nicht für andere Gläubiger gepfändet (oder: der ... in ... hat wegen einer angeblichen Forderung gegen den Schuldner die Forderung desselben gegen mich gepfändet; nämlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... in ..., Az.: ..., ist mir am ... zugestellt worden).
- Innerhalb der letzten zwölf Monate ist / ist nicht die Unpfändbarkeit des Guthabens gem. § 850l ZPO angeordnet worden,
- bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um ein/kein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 ZPO.
gez. (Unterschrift des Drittschuldners)
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