Kurzbeschreibung

Muster einer Drittschuldnererklärung. Der Drittschuldner ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, diejenigen Fragen des Gäubigers zu beantworten, die sich innerhalb des Katalogs der Nr. 1 bis 3 des § 840 Abs. 1 ZPO bewegen. Den Rahmen der Auskunftspflicht bildet dabei das vermeintlich beschlagnahmte Recht des Schuldners.

Drittschuldnererklärung, § 840 ZPO

An

(Name und Anschrift des Vollstreckungsgläubigers)

In der Zwangsvollstreckungssache

X ./. Y

(Az.: ...)

gebe ich innerhalb der gesetzlichen Frist und hiermit folgende Drittschuldnererklärung ab.

  1. Die gepfändete Forderung ist durch einen Kaufvertrag begründet und fällig (oder: zwar begründet, aber noch nicht fällig, weil der ... vorleistungspflichtig ist und seine Leistung noch nicht erbracht, aber für morgen angekündigt hat; oder: ist zwar begründet und fällig gewesen, aber durch eine Aufrechnung mit einer Forderung in Höhe von EUR ... in voller Höhe am ... erloschen).
  2. Andere Personen machen keine Ansprüche an die Forderung geltend.
  3. Die Forderung ist auch nicht für andere Gläubiger gepfändet (oder: der ... in ... hat wegen einer angeblichen Forderung gegen den Schuldner die Forderung desselben gegen mich gepfändet; nämlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG ... in ..., Az.: ..., ist mir am ... zugestellt worden).
  4. Innerhalb der letzten zwölf Monate ist / ist nicht die Unpfändbarkeit des Guthabens gem. § 850l ZPO angeordnet worden,
  5. bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um ein/kein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 ZPO.

gez. (Unterschrift des Drittschuldners)

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