Der Rat erläßt nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist.

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