Gemeiner Wert von Anteilen mit ungleichen Rechten

Beispiel:

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 60 000 DM, ein Vermögen von 180 000 DM und einen Jahresertrag von 20 000 DM. Die Gesellschafter A und B sind je zur Hälfte am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag entfallen jedoch vom Gewinn 75 v.H. auf A und 25 v.H. auf B. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Vermögenswert 180 000 DM = 300 v.H.
60 000 DM

Die weiteren Berechnungen sind für die Anteile des A und die Anteile des B, jeweils im Nennwert von 30 000 DM, getrennt durchzuführen.

Für die Anteile des A ergibt sich:

Ertragshundertsatz 15 000 DM = 50 v.H.
30 000 DM
Gemeiner Wert 68 x (300 v.H. + 5 x 50 v.H.) =  
100
  68 x 550 v.H. = 374 v.H.
100

Für die Anteile des B ergibt sich:

Ertragshundertsatz 5 000 DM = 16,67 v.H.
30 000 DM
Gemeiner Wert 68 x (300 v.H. + 5 x 16,67 v.H.) =  
100
  68 x 383,35 v.H. = 260,68 v.H.
100
         
abgerundet       260 v.H.

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