Bewertung des Erbbaurechts

Beispiel:

M überträgt zum 1.11.1998 sein Erbbaurecht (jährlicher Erbbauzins im Besteuerungszeitpunkt 5 000 DM) auf seinen Sohn. Die in den letzten drei Jahren vor dem Erwerbszeitpunkt erzielbare Jahresmiete (§ 146 Abs. 2 Satz 1 BewG) für das in Ausübung des Erbbaurechts vor 20 Jahren errichtete Mehrfamilienhaus beträgt 100 000 DM.

Jahresmiete von 100 000 DM x Vervielfacher 12,5 1 250 000 DM
davon Alterswertminderung (20 x 0,5 v.H. = 10 v.H.) ./. 125 000 DM
Gesamtwert 1 125 000 DM
abzgl. Wert für das belastete Grundstück  
Erbbauzins von 5 000 DM x Vervielfacher 18,6 ./. 93 000 DM
Grundstückswert für das Erbbaurecht 1 032 000 DM

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