Gemeiner Wert von Anteilen mit ungleichen Rechten

Praxis-Beispiel

Eine GmbH hat ein Stammkapital von 60 000 EUR, ein Vermögen von 180 000 EUR und einen Jahresertrag von 20 000 EUR. Die Gesellschafter A und B sind je zur Hälfte am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag entfallen jedoch vom Gewinn 75 v.H. auf A und 25 v.H. auf B. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Vermögenswert 180 000 EUR = 300 v.H.
60 000 EUR

Die weiteren Berechnungen sind für die Anteile des A und die Anteile des B, jeweils im Nennwert von 30 000 EUR, getrennt durchzuführen.

Für die Anteile des A ergibt sich:

Ertragshundertsatz 15 000 EUR = 50 v.H.
30 000 EUR
  68  
Gemeiner Wert ------x (300 v.H. + 5 x 50 v.H.) =  
  100  
  68   .
  ------ x 550 v.H. = 374 v.H.
  100    

Für die Anteile des B ergibt sich:

Ertragshundertsatz 5 000 EUR = 16,67 v.H.
30 000 EUR
  68  
Gemeiner Wert ----- x (300 v.H. + 5 x 16,67 v.H.) =  
  100  
  68    
  ----- x 383,35 v.H. = 260,68 v.H.
  100    
Abgerundet     260 v.H.

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