Der Gründungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 

a)

den Namen der Vereinigung mit den voran- oder nachgestellten Worten "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung" oder der Abkürzung "EWIV", es sei denn, dass diese Worte oder diese Abkürzung bereits im Namen enthalten sind;

 

b)

den Sitz der Vereinigung;

 

c)

den Unternehmensgegenstand, für den die Vereinigung gegründet worden ist;

 

d)

den Namen, die Firma, die Rechtsform, den Wohnsitz oder den Sitz sowie gegebenenfalls die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung;

 

e)

die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbestimmt ist.

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