Kostenschuldner ist ferner
1. |
derjenige, dem durch gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind; |
3. |
derjenige, der für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet; |
4. |
der Vollstreckungsschuldner für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. |
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