1Sind Erben unter Vorbehalt der Beschränkung ihrer Haftung verurteilt, so kann der Schuldtitel ohne Rücksicht auf diese Beschränkung vollstreckt werden.

2Widerspricht der Schuldner der Pfändung bestimmter Sachen unter Berufung auf die ihm vorbehaltene Beschränkung seiner Haftung, so darf der Gerichtsvollzieher diese Sachen bei der Pfändung übergehen, wenn die übrigen im Gewahrsam des Schuldners vorhandenen, vom Widerspruch nicht betroffenen beweglichen Sachen zur Deckung der Forderung des Gläubigers ausreichen. 3Ist dies nicht der Fall, so führt der Gerichtsvollzieher die Pfändung ohne Rücksicht auf den Widerspruch durch und verweist den Schuldner mit seinen Einwendungen an das Gericht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Advolux enthalten. Sie wollen mehr?