Ein gesetzlich krankenversicherter Hausmann ist im Sportverein als Übungsleiter gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 610 Euro[1] tätig. Gleichzeitig nimmt er im selben Sportverein die Position des Kassenwarts wahr, für die er monatlich 50 Euro[2] erhält. Es handelt sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber. Vom Arbeitsentgelt als Übungsleiter wird als Übungsleiterpauschale monatlich ein Betrag von 175 Euro[3], von dem Arbeitsentgelt als Kassenwart wird als Ehrenamtspauschale ein Betrag von 41,67 Euro[4] in Abzug gebracht.

Das regelmäßige Arbeitsentgelt in dem Sportverein ermittelt sich wie folgt:

Übungsleiter (610 ./. 175 =)[5] 435,00 Euro[6]
Kassenwart (50 ./. 41,67 =)[7]   8,33 Euro[8]
zusammen   443,33 Euro[9]

Die Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung der monatlichen Abzugsbeträge von 175 Euro[10] und 41,67 Euro[11] als Aufwandsentschädigungen 450 Euro nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung liegt Versicherungspflicht vor, von der sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen kann. Der Arbeitgeber hat Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6  1  0  0
[1] akt. ab 01.01.2013: 640 Euro.
[2] akt. ab 01.01.2013: 65 Euro.
[3] akt. ab 01.01.2013: 200 Euro.
[4] akt. ab 01.01.2013: 60 Euro.
[5] akt. ab 01.01.2013: 640 ./. 200.
[6] akt. ab 01.01.2013: 440,00 Euro.
[7] akt. ab 01.01.2013: 65 ./. 60.
[8] akt. ab 01.01.2013: 5,00 Euro.
[9] akt. ab 01.01.2013: 445,00 Euro.
[10] akt. ab 01.01.2013: 200 Euro.
[11] akt. ab 01.01.2013: 60 Euro.

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