(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für die Objektplanung.

 

(2) Die Technische Ausrüstung umfasst folgende Anlagegruppen:

 

1.

Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,

 

2.

Wärmeversorgungsanlagen,

 

3.

Lufttechnische Anlagen,

 

4.

Starkstromanlagen,

 

5.

Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,

 

6.

Förderanlagen,

 

7.

nutzungsspezifische Anlagen, einschließlich maschinen- und elektrotechnischen Anlagen in Ingenieurbauwerken, 8. Gebäudeautomation.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Advolux enthalten. Sie wollen mehr?