Kurzbeschreibung
Diese Vorlage ist auszuwählen, wenn ein Kostenfestsetzungsantrag gem. §§ 103, 104 ZPO gegen den Gegner im Fall des eigenen Obsiegens erstellt werden soll. Die Kosten werden auf Antrag durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Bei teilweisem Obsiegen ist ein sog. Kostenausgleichungsantrag zu stellen. Dabei werden wie nach § 106 ZPO die Gesamtkosten berechnet und entsprechend der im Urteil oder Vergleich festgelegten Kostenquote verteilt.
Kostenfestsetzungsantrag gegen Gegner
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Berlin, den ... |
Amtsgericht Berlin-Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin
per beA
Aktenzeichen:
Kostenfestsetzungsantrag |
In Sachen ... ./. ...
beantrage ich,
- die dem Antragsteller erstattungsfähigen Kosten gemäß der nachstehenden Kostenberechnung nach § 104 ZPO festzusetzen,
- auszusprechen, dass der sich hieraus ergebende Betrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Antragstellung zu verzinsen ist,
- dem Antragsteller eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu erteilen. Alle gezahlten Gerichtskosten und Gebühren sollen hinzugesetzt, alle nicht verbrauchten Gerichtskosten und Gebühren erstattet werden.
Berechnet nach den Vorschriften des RVG:
Gegenstandswert: … EUR
Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG) Gebührensatz 1,3[1] | … EUR |
Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG Gebührensatz 1,2 | … EUR |
Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 VV RVG Gebührensatz 1,0 | … EUR |
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7001, 7002 VV RVG | … EUR |
Dokumentenpauschale für Ablichtungen gem. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG | … EUR |
Ablichtungen/Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG | |
(... Seiten)[2] | … EUR |
Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG[3] | |
… gefahrene Kilometer x 0,42 EUR | … EUR |
Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG[4] | |
für … Stunden Abwesenheit | … EUR |
Sonstige verauslagte Kosten gem. Beleg | … EUR |
Gesamt netto | … EUR |
19 % Mehrwertsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG[5] | … EUR |
Gesamt | … EUR |
Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht/besteht nicht.
(elektronisch signiert)
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
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