Die Wahl zum Mitglied des Vorstands kann ablehnen,
1. |
wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat; |
2. |
wer in den letzten vier Jahren Mitglied des Vorstands gewesen ist; |
3. |
wer aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend die Tätigkeit im Vorstand nicht ordnungsgemäß ausüben kann. |
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