In die Erläuterungen zu den nachstehend genannten Aktivposten der Jahresbilanz sind die jeweils angegebenen Punkte einzubeziehen:
2. |
Forderungen an Kreditinstitute:
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3. |
Forderungen an Kunden:
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4. |
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere:
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5. |
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere:
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6. |
Beteiligungen: Angabe der gehaltenen Beteiligungen unter Nennung des jeweiligen Buch- und gegebenenfalls Nennwertes und des prozentualen Anteils am Kapital (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile) sowie der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr (Zu- und Abgänge, Zu- und Abschreibungen), soweit diese Angaben nicht in der Zusammenstellung nach § 26 Abs. 5 Satz 1 und 2 enthalten sind, sowie der aus der einzelnen Beteiligung im Berichtsjahr vereinnahmten Erträge, wenn sich dies nicht aus einer Anlage zum Prüfungsbericht ergibt; bei Bausparkassen außerdem Angabe des prozentualen Anteils am haftenden Eigenkapital der Bausparkasse und Feststellung, ob die Erfordernisse des § 4 Abs. 1 Nr. 6 BauSparkG erfüllt sind; bei Hypothekenbanken außerdem Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs.1 Nr. 7 des Hypothekenbankgesetzes für den Erwerb vorlagen einschließlich der Angabe der für den Gesamtbetrag aller Beteiligungen vorgeschriebenen Höchstgrenze; bei Schiffspfandbriefbanken außerdem Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Schiffsbankgesetzes für den Erwerb vorlagen einschließlich der für den Gesamtbetrag aller Beteiligungen sowie solcher an ausländischen Schiffsfinanzierungsinstituten vorgeschriebenen Höchstgrenzen; |
8. |
Sachanlagen:
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