(1) Anwendungsbereich
Dieser Anhang enthält die wesentlichen Elemente für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks.
Die in dem gemäß Artikel 7 erlassenen delegierten Rechtsakt vorzusehende Methode für Berechnung und Überprüfung des CO2-Fußabdrucks baut auf den in diesem Anhang genannten wesentlichen Elementen auf, sind mit der neuesten Fassung der Methode der Kommission zur Berechnung des Produktumweltfußabdrucks (Product Environmental Footprint, im Folgenden "PEF") und den einschlägigen Produktkategorieregeln der Kommission für die Berechnung des Umweltfußabdrucks (Product Environmental Footprint Category Rules, im Folgenden "PEFCR") vereinbar und spiegeln die internationalen Übereinkünfte und den technischen bzw. wissenschaftlichen Fortschritt im Bereich der Ökobilanzen wider.
Der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus wird anhand der Stückliste, der Energie und der Hilfsmaterialien berechnet, die in einem bestimmten Erzeugerbetrieb eingesetzt werden, um ein bestimmtes Batteriemodell herzustellen. Besonders die elektronischen Bauteile, z. B. Batteriemanagementeinheiten und Sicherheitseinheiten, und die Kathodenmaterialien müssen genau ausgewiesen werden, da sie möglicherweise den größten Beitrag zum CO2-Fußabdruck der Batterie leisten.
(2) Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet der Begriff
a) |
"Tätigkeitsdaten" die Informationen, die bei der Modellierung von Sachbilanzen mit Prozessen in Verbindung gebracht werden, wobei die aggregierten Sachbilanzergebnisse der Prozessketten, die die Tätigkeiten eines Prozesses repräsentieren, jeweils mit den entsprechenden Tätigkeitsdaten multipliziert und dann zwecks Ableitung des mit diesem Prozess verbundenen CO2-Fußabdrucks kombiniert werden; |
b) |
"Stückliste" eine Liste der Rohstoffe, Teilbaugruppen, Zwischenbaugruppen, Unterkomponenten und Teile sowie der Mengen der Vorgenannten, die für die Erzeugung der Batterie erforderlich sind; |
c) |
"unternehmensspezifische Daten" direkt gemessene oder erhobene Daten aus einer oder mehreren Einrichtungen (standortspezifische Daten), die für die Tätigkeiten des Unternehmens repräsentativ sind; solche Daten werden auch "Primärdaten" genannt; |
d) |
"funktionelle Einheit" die qualitativen und quantitativen Aspekte der Funktionen, Dienstleistungen, oder beidem, der Batterie; |
e) |
"Lebenszyklus" aufeinanderfolgende und miteinander verbundene Stufen eines Produktsystems von der Rohstoffbeschaffung oder Rohstofferzeugung aus natürlichen Quellen bis hin zur endgültigen Entsorgung (ISO 14040:2006 oder eine gleichwertige Norm); |
f) |
"Sachbilanz" (Life Cycle Inventory, LCI) den kombinierten Satz der Wechselwirkungen von Elementar-, Abfall- und Produktflüssen in einem Sachbilanzdatensatz; |
g) |
"Sachbilanzdatensatz"“ein Dokument oder eine Datei mit Informationen über den Lebenszyklus eines bestimmten Produkts oder einer anderen Bezugsgröße, wieder Standort oder der Prozess, das bzw. die deskriptive Metadaten und quantitative Sachbilanzdaten enthält; sie könnte einen Prozessmoduldatensatz, einen teilweise aggregierten oder einen aggregierten Datensatz umfassen; |
h) |
"Referenzfluss" das Maß für die Outputs von Prozessen eines vorhandenen Produktsystems, die zur Erfüllung der Funktion, ausgedrückt durch die funktionelle Einheit, erforderlich sind (nach ISO 14040:2006 oder eine gleichwertige Norm); |
i) |
"Sekundärdaten" Daten, die nicht aus einem bestimmten Prozess innerhalb der Lieferkette des Unternehmens, das eine Studie über den CO2-Fußabdruck durchführt, direkt erhoben oder gemessen oder von diesem Unternehmen geschätzt werden, sondern aus einer Sachbilanzdatenbank Dritter oder anderen Quellen stammen; solche Daten umfassen Durchschnittsdaten aus der Industrie, z. B. aus veröffentlichten Produktionsdaten, staatlichen Statistiken und von Industrieverbänden, sowie aus Literaturstudien, technischen Studien und Patenten, und sie können auch auf Finanzdaten beruhen und Proxydaten sowie andere generische Daten enthalten; und sie umfassen auch Primärdaten, die einen horizontalen Aggregationsschritt durchlaufen, gelten als Sekundärdaten; |
j) |
"Systemgrenze" in die Phasen des Lebenszyklus aufgenommene oder aus ihr ausgeschlossene Aspekte. |
Darüber hinaus enthalten die harmonisierten Vorschriften für die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Batterien alle weiteren für ihre Gestaltung erforderlichen Begriffsbestimmungen.
(3) Funktionelle Einheit und Referenzfluss
Die funktionelle Einheit wird als eine kWh (Kilowattstunde) der Gesamtenergie definiert, die das Batteriesystem während seiner Lebensdauer liefert (gemessen in kWh). Die Gesamtenergie ergibt sich aus der Anzahl der Zyklen multipliziert mit der Menge der in jedem Zyklus gelieferten Energie.
Der Referenzfluss ist das Batteriegewicht, das erforderlich ist, um die spezifische Funktion zu erfüllen. Sie wird gemessen in kg Batterie pro kWh der Gesamtenergie, die die Batterie während ihrer Lebensdauer liefert. Alle quantitativen Input- und Output-Daten, die der Erzeuger zur Quantifizierung des ...