Der Verein wird aufgelöst:
1. |
durch Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit; |
2. |
durch Beschluß der obersten Vertretung; |
3. |
durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins; |
4. |
mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Advolux enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen