1.

"M" ist die gerundete, tatsächliche zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 2 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten, tatsächlichen zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 7 und 8 ("M*") auf "M" gilt:

Wenn "M*" kleiner als oder gleich 50 ist, ist "M*" auf den nächsten durch 5 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn "M*" nicht bereits durch 5 ohne Rest teilbar ist. Wenn "M*" durch 5 ohne Rest teilbar ist, bleibt "M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 2,50 Euro abzuziehen.

Wenn "M*" größer als 50 ist, ist "M*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn "M*" nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "M*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.

 

2.

"Y" ist das gerundete monatliche Einkommen (§ 2 Abs. 1 Satz 3). Um "Y" zu erhalten, ist "Y*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn "Y*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt "Y*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.

 

3.

Werte für "M" und "Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:

 

1-Personen-Haushalt 2-Personen-Haushalt 3-Personen-Haushalt 4-Personen-Haushalt 5-Personen-Haushalt 6-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

M 22,5 22,5 27,5 32,5 32,5 32,5
Y 120 150 200 250 285 320

 

 

 

 

 

 

 

 

7-Personen-Haushalt 8-Personen-Haushalt 9-Personen-Haushalt 10-Personen-Haushalt 11-Personen-Haushalt 12-Personen-Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

M 35 35 37,5 37,5 75 155
Y 355 385 555 730 1 000 1 175.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für ”a”, ”b”, ”c” (Anlage 1) und für ”M” und ”Y” in die Formel nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der drei folgenden Rechenschritte:

Berechnung der Dezimalzahlen

z1 = a + b × M + c × Y,

z2 = z1 × Y,

z3 = M - z2.

Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.

 

5.

Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.

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