4. |
Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der Werte für ”a”, ”b”, ”c” (Anlage 1) und für ”M” und ”Y” in die Formel nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und durch Ausführen der drei folgenden Rechenschritte: Berechnung der Dezimalzahlen z1 = a + b × M + c × Y, z2 = z1 × Y, z3 = M - z2. Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen. |
5. |
Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist. |
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