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LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 11.03.2009 - 7 Sa 235/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Belästigung. Belästigung, sexuelle. Kündigung. Kündigung, ordentliche. Sexuelle Belästigung und ordentliche Kündigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein an sich zur außerordentlichen Kündigung geeigneter Sachverhalt kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitskollegin am Arbeitsplatz sexuell belästigt. Durch die sexuelle Belästigung verstößt er gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten und der Arbeitgeber hat gem. §§ 12 Abs. 3, 7 Abs. 1 S. 1 AGG die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. Ob die sexuelle Belästigung dann zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, hängt von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab.

 

Normenkette

AGG §§ 3, 3 Abs. 4; KSchG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Kaiserslautern (Urteil vom 27.03.2008; Aktenzeichen 2 Ca 1784/07)

 

Tenor

I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.03.2008, Az.: 2 Ca 1784/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 27.11.2007 weder fristlos noch unter Einhaltung der Kündigungsfrist, sondern durch das Kündigungsschreiben vom 30.11.2007 unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 29.02.2008 beendet worden ist.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.324,00 EUR festgesetzt.

II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer fristlosen sowie ein...

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