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Abbrucharbeiten

Dipl.-Ing. Matthias Glawe
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Zusammenfassung

 
Begriff

Abbrucharbeiten sind Arbeiten zur Beseitigung von baulichen Anlagen, einschließlich der dafür notwendigen vorbereitenden und abschließenden Arbeiten. Zu den vorbereitenden und abschließenden Arbeiten zählen Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung und -räumung (Aufstellung/Abbau von Großgeräten, Bauwagen und Containern, Verkehrsflächen und Transportwegen, Lagerflächen, Medienversorgung, Baustellensicherung, Arbeits- und Schutzgerüste, Abfallentsorgung).

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Wesentliche Arbeitsschutzvorgaben für Abbrucharbeiten enthalten neben dem allgemein geltenden Recht (ArbSchG, DGUV-V 1) folgende Vorschriften und Regeln:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
  • TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle"
  • DGUV-V 38 "Bauarbeiten" inkl. Durchführungsanweisungen
  • DGUV-R 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau"

Weitere Rechtsgrundlagen mit Vorgaben für Abbrucharbeiten sind:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Musterbauordnung bzw. die Bauordnungen der Länder und ergänzende Verwaltungsvorschriften
  • ATV DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten"
  • Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 23 Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

1 Gefährdungen

Abbrucharbeiten bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Das äußert sich u. a. durch folgende Unfallgefährdungen:

  • Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen,
  • Erschlagenwerden von ein- oder umstürzenden Bauteilen,
  • Überrollt- oder Gequetschtwerden von Baumaschinen oder -fahrzeugen,
  • Getroffenwerden von herabfallenden Teilen,
  • Stürzen, Stolpern, Ausrutschen.

Darüber hinaus sind Gefährdungen und -belastungen für die Beschäftigten möglich, w...

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