§ 47 Außer-Kraft-Treten bisherigen Rechts

Es treten außer Kraft:

 

1.

das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Abfallbeseitigungsgesetz (Nds. AG AbfG) vom 9. April 1973 (Nds. GVBl. S. 109), geändert durch Artikel II Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1980 (Nds. GVBl. S. 499),

 

2.

das Vorschaltgesetz für ein Niedersächsisches Abfallgesetz vom 21. Dezember 1988 (Nds. GVBl. S. 239).

§ 48 Übergangsregelung

 

(1) Soweit Entsorgungsanlagen bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bereits genutzt werden, können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Rücklagenbildung nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 auf den der verbleibenden Nutzungsdauer entsprechenden Anteil beschränken.

 

(2) Soweit nach§ 72 Abs. 1 KrWG Übertragungen von Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf einen Dritten fortgelten oder Pflichtenübertragungen verlängert werden, gelten für die Dritten § 4 Abs. 1 und § 7 entsprechend.

§ 49 In-Kraft-Treten

1Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten

 

1.

§ 4 Abs. 2 und § 25 Abs. 3 Nrn. 3 und 5 am 1. Oktober 1990,

 

2.

§ 21 am 1. Mai 1991

in Kraft.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge