Vor allem beim Betrieb von Kanalanlagen arbeiten Beschäftigte regelmäßig im Straßenverkehr. Dabei geht es häufig (z. B. bei Reinigungs- und Inspektionsarbeiten) nicht um längerfristige Baustellen, sondern um mehr oder weniger kurzfristige Arbeiten. In jedem Fall müssen die für Arbeiten im Straßenverkehr nötigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:

  • Warnkleidung tragen (§ 35 StVO, DGUV-R 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhaltung");
  • Warnleuchte an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen muss eingeschaltet sein;
  • Fahrzeuge sollten möglichst so im Verkehrsbereich abgestellt werden, dass an der verkehrsabgewandten Seite gearbeitet werden kann;
  • Baustellen (auch kurzfristige) müssen nach den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) abgesichert werden.

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