C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
(1) An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
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Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | mg/l | 120 |
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5) | mg/l | 20 |
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (GEi) |
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2 |
(2) Bei Abwasserströmen, deren CSB-Konzentration am Ort des Anfalls mehr als 50 g/l beträgt, ist der CSB auf mindestens 500 mg/l zu vermindern.
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