An das Abwasser werden für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:

 

 

Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) mg/l 160
Biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (BSB5) mg/l 25
Phosphor, gesamt mg/l 2
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) mg/l 50
Kohlenwasserstoffe, gesamt mg/l 10
Eisen mg/l 3
Aluminium mg/l 3
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (GEi)

 

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Die Anforderung für Kohlenwasserstoffe bezieht sich auf die Stichprobe.

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