An das Abwasser aus der Rauchgaswäsche werden vor der Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:

 

Qualifizierte Stichprobe oder

2-Stunden-Mischprobe

mg/l
Arsen 0,050
Cadmium 0,0050
Quecksilber 0,0030
Chrom, gesamt 0,050
Nickel 0,050
Kupfer 0,050
Blei 0,020
Zink 0,20
Thallium 0,050
Sulfid, leicht freisetzbar 0,10

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