Für vorhandene Einleitungen von Abwasser aus Anlagen, die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten abweichend von Teil C folgende Anforderungen:
|
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | ||
|
|
Saatenaufbereitung | Raffination |
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB5) | g/t | 13 | 38 |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | g/t | 55 | 225 |
Phosphor, gesamt | g/t | 1,5 | 7,5 |
Spezifische Abwassermenge | m³/t | 0,5 | 1,5 |
Fallwasser oder anderes schwach belastetes Abwasser darf, soweit es nicht innerbetrieblich weiter verwendet werden kann, nur getrennt vom übrigen Abwasser eingeleitet werden, wenn im Rohabwasser für den CSB ein Wert von 75 mg/l in der qualifizierten Stichprobe oder der 2-Stunden-Mischprobe unterschritten wird
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen