II Vorhandene Einleitungen aus Anlagen nach dem Diaphragmaverfahren
(1) Abweichend von Teil C werden an das Abwasser aus Anlagen nach dem Diaphragmaverfahren für die Einleitungsstelle in das Gewässer folgende Anforderungen gestellt:
|
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | |
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | mg/l | 130 |
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (GEi) |
|
2 |
(2) Abweichend von Teil D werden an das Abwasser aus der Betriebseinheit Alkalichloridelektrolyse nach dem Diaphragmaverfahren vor der Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) | 3,0 mg/l | Stichprobe |
(3) Teil E findet keine Anwendung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen