(1) Für Endosulfan gelten folgende Anforderungen:

 

Endosulfan

 

g/t

µg/l

in der Stichprobe
Herstellung und Formulierung von Endosulfan im gleichen Betrieb 0,23 15
Formulierung von Endosulfan 0,03 30

Die produktionsspezifischen Frachtwerte beziehen sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Produktionskapazität für die Verwendung von Endosulfan in 0,5 oder 2 Stunden bezogen auf die Stichprobe und den mit der Probenahme korrespondierenden Abwasservolumenstrom in 24 Stunden.

 

(2) Endosulfan ist die chemische Verbindung (C(tief)9H(tief)6Cl(tief)6O (tief)3S(tief)9) 6,7,8,9,10,10-Hexachlor-1,5,5a,6,9,9a-hexahydro-6, 9-methano-2,3,4-benzo-(e)-Dioxathiepin-3-oxid.

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