Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Eine Freiwillige Feuerwehr (FFW) kann wie folgt definiert werden: Eine FFW ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch hauptamtliche tätige Einsatzkräfte angehören.
Unterschieden wird demnach zwischen einer reinen FFW und einer FFW mit hauptamtlichen Kräften. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg muss z. B. eine Kommune bis 100.000 Einwohner eine FFW aufstellen. Diese wird in großen Kommunen durch Mitarbeiter unterstützt, die oft bei der Kommune angestellt sind.
Eine reine FFW besteht aus Kräften, die sich in Ihrer Freizeit aus- und weiterbilden, um im Gefahrenfall ihr Wissen der Kommune zur Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Diese Feuerwehrangehörigen gehen ansonsten einer geregelten Arbeit nach oder sind Hausfrauen oder Studenten. Im Alarmfall begeben sie sich zum Feuerwehrgerätehaus und werden dann zum Angehörigen der Feuerwehr in ihrer Kommune.
Der Arbeitgeber muss Angehörige einer FFW nach den länderspezifischen Feuerwehrgesetzen im Alarmfall von der Arbeit freistellen. Die Arbeitsausfallkosten kann er gegenüber der Kommune geltend machen. An Angehörige der FFW werden ansonsten die gleichen Anforderungen gestellt wie an hauptamtliche Kräfte einer Feuerwehr.
Im Jahr 2021 waren in Deutschland über 1 Mio. Mitbürger Mitglied in einer der 23.977 freiwilligen Feuerwehren.
Die Ausbildungszeit für eine Grundausbildung bei der FFW wird durch die Feuerwehrdienstvorschrift vorgegeben. Sie umfasst 70 Std. feuerwehrtechnische Grundlagen, Erste-Hilfe-Ausbildung und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger.
Auf diese Grundausbildung folgen Spezialausbildungen für das Führen von Sonderfahrzeugen und Bedienen von Gerätschaften für besondere Einsatzzwecke (z. B. Umweltschutzeinsätze). Dem können sich noch Führungslehrgänge an besonderen Feuerwehrschulen der jeweiligen Bundesländer anschließen.