Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Abzüge regelmäßig gewartet und ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme und danach grundsätzlich mindestens einmal pro Jahr durch eine zur Prüfung befähigte Person (vgl. § 10 BetrSichV). Die Prüfung der lufttechnischen Funktion kann entfallen, wenn eine selbstüberwachende Funktionskontrolle vorhanden ist und bei zu geringem Volumenstrom ein optisches und akustisches Signal ausgelöst wird. Diese Dauerüberwachungseinrichtung muss in Abständen von nicht mehr als 3 Jahren geprüft werden (vgl. Abschn. 7.3 TRGS 526). Hinweise zum Prüfumfang bei Laborabzügen verschiedener Baujahre gibt Kap. 2.3.3 Tabelle 1 DGUV-I 213-857; abhängig von Bauart und Hersteller können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein. Abzüge müssen regelmäßig bzw. bei Bedarf gewartet werden, es empfiehlt sich ein Wartungsplan. Regelmäßiges, geplantes Warten verlängert die Lebensdauer des Arbeitsmittels und gewährleistet Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Ergebnisse der Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert werden.

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