Begriff

Aceton ist eine farblose, leicht entzündbare, leicht flüchtige Flüssigkeit, die süßlich riecht. Aceton findet breite Anwendung, z. B. als:

  • organisches Lösemittel bzw. Extraktionsmittel für Fette, Harze oder Öle,
  • Ausgangsstoff für zahlreiche Synthesen in der chemischen Industrie, z. B. zur Herstellung von Plexiglas,
  • leicht flüchtige Komponente in Lacken,
  • Bestandteil in Klebern,
  • Entferner von Verunreinigungen durch Bauschaum,
  • Reinigungsmittel, z. B. bei der Verwendung von Epoxidharzen (z. B. im Formenbau) oder für photochemische Leiterplatten,
  • Nagellackentferner.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der Gefahrstoffverordnung sind die Betriebssicherheitsverordnung, die DGUV-R 113-001 "Explosionsschutz-Regeln" und die DGUV-I 213-072 "Lösemittel" grundlegend. Weiterhin sind TRGS 720, TRGS 721, TRGS 722 sowie TRGS 723 (ersetzt TRBS 2152 Teil 3), TRGS 724 (ersetzt TRBS 2152 Teil 4) und TRGS 727 zu berücksichtigen.

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