Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Zusammenfassung
Von einer Allergie spricht man, wenn ein Organismus überempfindlich auf einen körperfremden Stoff reagiert. Die körpereigene Abwehr löst dann bei Kontakt zu an sich unschädlichen Stoffen sog. überschießende Reaktionen aus, durch die es zu unterschiedlichen Krankheitssymptomen kommt. Allergien sind schätzungsweise bei über 20.000 Substanzen bekannt. Pollen-, Hausstaubmilben- oder Nickelallergien gehören zu den bekanntesten Allergien. Prinzipiell ist aber jeder Stoff dazu geeignet, eine Allergie auszulösen. Das Vermeiden der Substanz, die Hyposensibilisierung und medikamentöse Behandlung sind mögliche Therapieformen bei einer Allergie. Im betrieblichen Alltag werden zudem vorbeugende Maßnahmen eingesetzt, um eine Allergieauslösung zu vermeiden (Hautschutz, Aufklärung). Das Erkennen von Verdachtsfällen kann durch innerbetriebliche Untersuchungen, aber auch beim Haus-, Haut- oder Lungenfacharzt erfolgen.
Chemische Stoffe und Gemische werden entsprechend dem GHS-System (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) eingestuft und gekennzeichnet (für die EU umgesetzt durch die CLP-Verordnung 1272/2008/EG). Die einzelnen Gefahrenklassen werden dabei durch die H-Sätze beschrieben. Stoffe mit einem nachweislich erhöhten Allergierisiko müssen damit vom Hersteller bzw. Lieferanten mit den folgenden Gefahrenklassen gekennzeichnet werden:
- H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen bzw.
- H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Diese Hinweise finden sich auf der Verpackung sowie im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes oder Gemisches.
Die Gefahrstoffverordnung nimmt darauf in § 3 Abs. 2 Nummer 2 d "Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut" Bezug. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk gibt es darüber hinaus branchenbezogene Hinweise auf Allergierisiken bei bestimmten Tätigkeiten u. a. für Backbetriebe, Gesundheitswesen, Frisörbetriebe oder Umgang mit Epoxidharzen.
1 Allergievermeidung am Arbeitsplatz
Gefährdungen durch Hautkontakt werden in der TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" grundlegend beschrieben. Die Schutzmaßnahmen der TRGS 401 müssen neben den in der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" sowie TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" grundsätzlich eingehalten werden.
Die TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" zeigt auf, welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat, um Allergien bei seinen Mitarbeitern so weit wie möglich zu vermeiden. Dies sind im Einzelnen:
- Ersatzstoffsuche,
- Änderung des Herstellungs- oder Verwendungsverfahrens,
- technische Schutzmaßnahmen (z. B. Absaugung von allergisierenden Stoffen),
- organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. Verarbeitung von allergisierenden Stoffen zu Betriebszeiten, in denen keine weiteren als die unmittelbar erforderlichen Beschäftigten in der Nähe sind),
- persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. Atemschutz).
2 Besonders gefährdete Berufe
Die Allergie kann so ausgeprägt sein, dass Spuren der Substanz im Mikro- oder Nanogramm-Bereich zu einer allergischen Reaktion führen können. Dann liegt meist eine Berufsunfähigkeit vor, weil der Umgang mit diesen Substanzen nicht mehr möglich ist. Man findet dies häufig bei Bäckern (Weizen-, Roggenmehl) oder bei Friseuren (Dauerwellenmittel, Haarfarben, Blondiermittel, Haarwaschmittel). Aber auch bei anderen Risiko-Berufen kommt es verstärkt zu Allergien. Kontaktekzeme findet man bei
Bauarbeitern, Maurern, Isolierern, Fliesenlegern, Estrichlegern, Fotolaboranten, Galvaniseuren, Gärtnern, Floristen, Gummiherstellern und -verarbeitern, Heil- und Pflegeberufen, Holzbearbeitern, Tischlern, Zimmerern, Köchen, Küchenhilfen, Kunststoffarbeitern, landwirtschaftlichen Berufen, Leder- und Fellverarbeitung, Lötern, Elektronikern, Malern, Lackierern, Anstreichern, Fußbodenlegern, Metallarbeitern, Reinigungsdiensten, Textilherstellern und -verarbeitern, Zahntechnikern.
3 Hochallergene Stoffe
Als Stoffe mit einem erhöhten Risiko für die Entstehung eines Kontaktekzems gelten z. B.:
unausgehärtete Acrylharze, Aminhärter, Chromverbindungen, Duftstoffe, unausgehärtete Epoxidharze, Formaldehyd, Naturgummilatex und Nickelverbindungen.
Folgende Substanzen führen besonders häufig und/oder besonders schnell durch Einatmen zu einer Allergie:
- Dicarbonsäureanhydride,
- enzymhaltige Stäube,
- Futtermittel- und Getreidestäube,
- Isocyanate,
- Labortierstaub,
- Mehlstäube (Weizen, Roggen, Soja),
- naturgummilatexhaltiger Staub,
- Platinverbindungen und
- zuckmückenhaltiger Staub.
4 Vorbeugung durch Aufklärung
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass sensibilisierende Stoffe auf jeden Fall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. Dafür stehen die Informationen der Sicherheitsdatenblätter und der entsprechenden Vorschriften und Regeln (u. a. TRGS 406, TRGS 900, TRGS 907) zur Verfügung. Insbesondere die TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" enthält umfangreiche Stofflisten mit Hinweisen über Schutzmaßnahmen aller Art.
Weil Allergien in...