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Grundlagen/Nähere Informationen |
Welche Unterlagen gibt es bereits? |
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Zugriff zu allen Gesetzen, Verordnungen und Regelwerk der Berufsgenossenschaft? |
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Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) |
§ 5 Arbeitssicherheitsgesetz (Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit) |
Bestellung eines Betriebsarztes |
§ 2 Arbeitssicherheitsgesetz (Bestellung zum Arbeitsmediziner), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) |
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge |
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Übertragung von Unternehmerpflichten auf die entsprechenden Führungskräfte |
§ 13 DGUV-V 1 (Übertragung von Unternehmerpflichten) |
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bei mehr als 20 Beschäftigten (Anzahl richtet sich nach der DGUV-V 1) |
§ 22 SGB VII; § 20 DGUV-V 1; (Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten) |
Organisation der Ersten Hilfe: |
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Ausbildung von Erst-Helfern (z. B. bei mehr als 20 Beschäftigten i. d. R. 10 % der Belegschaft) |
§ 26 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" |
Betriebssanitäter erforderlich? |
§ 29 DGUV-V "Grundsätze der Prävention" |
Mittel zur Ersten Hilfe (sollte sinnvoll im Betrieb verteilt sein) im Erste-Hilfe-Kasten |
§ 25 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" |
Verbandbücher zum Eintragen von allen Verletzungen |
§ 24 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" |
Krankentragen |
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Erste-Hilfe-Raum |
§ 25 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" |
Augen-/Notduschen je nach Betrieb bzw. Einsatz von Gefahrstoffen |
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Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Einrichtungen |
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" |
Aufkleber mit den Notrufnummern (Betriebssanitäter, Rettungsdienst und Feuerwehr) auf jedes Telefon kleben. Somit sind diese Telefonnummern immer präsent. |
Telefonaufkleber Notrufnummern) |
Gibt es ausreichend Flucht- und Rettungswege? |
Anhang 2.3 Arbeitsstättenverordnung; ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" |
Sind diese frei und sind die Türen im Verlauf jederzeit zu öffnen? |
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Kennzeichnung ausreichend? |
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" |
Flucht- und Rettungswegpläne (an den Zugängen zu Gebäuden und den Etagen aushängen) |
§ 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung; Abschn. 10 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" |
Organisation des Brandschutzes: |
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Gibt es ausreichend Handfeuerlöscher? |
Anhang 2.2 Arbeitsstättenverordnung (und ASR A2.2); § 22 DGUV-V 1 Grundsätze der Prävention; |
Sind die Feuerlöscher gut zugänglich und durch die Kennzeichnung der Brandschutzeinrichtungen auch gut sichtbar? |
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" |
Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es zusätzlich? |
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Sind die Mitarbeiter im Umgang mit den Feuerlöschern geschult (unterschiedliche Einsatzgebiete, praktische Handhabung)? |
(Merkblatt zum Umgang mit Feuerlöschern) |
Lagerung von brennbaren Materialien/Stoffen |
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Gibt es eine Regelung für heiß- und funkenbringende Arbeiten (z. B. mit Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennarbeiten)? |
(Erlaubnisschein für Heißarbeiten) |
Kontaktaufnahme zur Berufsgenossenschaft (BG) bzw. zum zuständigen Technischen Aufsichtsbeamten (TAB); Weiterleitung Ihrer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an die BG. |
Zuständige Berufsgenossenschaft erfahren Sie in der Personalabteilung |
Mitarbeiterstatistik (Grundlage für die Mindesteinsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und Anzahl Beschäftigte pro Gefahrentarifklasse der Berufsgenossenschaft Gibt es besondere Personengruppen wie Schwangere, Behinderte, Personen unter 18/16 Jahren? Diese Info ist wichtig für bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, gefährlichen Arbeiten usw. Regelung über Mitteilung bei Veränderungen bei diesen Personengruppen treffen. |
Information bei der Personalabteilung |
Organisation des Arbeitsschutz-Ausschusses (ASA) |
§ 11 ASiG |
Gibt es einen Hautschutzplan? |
DGUV-R 109-003 DGUV-I 212-017 |
Müssen weitere Beauftragte bestellt werden? |
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Abfallbeauftragter |
§ 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz |
Gefahrgutbeauftragter |
Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV (Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten) |
Gewässerschutzbeauftragter |
§ 64 Wasserhaushaltsgesetz(Bestellung zum Gewässerschutzbeauftragten) |
Immissionsschutzbeauftragter |
§ 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); 5. BImSchV (Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten) |
Laserschutzbeauftragter |
§ 5 OStrV (Bestellung zum Laserschutzbeauftragten) |
Störfallbeauftragter |
§ 5 5. BImSchV; 12. BImSchV (Bestellung zum Störfallbeauftragten) |
Strahlenschutzbeauftragter |
§ 70 Strahlenschutzgesetz, § 43 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß Strahlenschutzverordnung) |
Müssen Mitarbeiter für bestimmte Tätigkeiten separat beauftragt werden?, z. B. |
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Personen zum Führen von Flurförderzeugen |
§ 7 DGUV-V 68 (Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen) |
Personen zum Führen von Kränen |
§ 29 DGUV-V 52 (Beauftragung zum Kranführer) |
Presseneinrichter |
Kap. 2.3 DGUV-R 100-500 |
Gefahrstoffe: |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
Gibt es ein Gefahrstoffverzeichnis? |
§ 6 Abs. 12 GefStoffV |
Ist dies aktuell? G... |