Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
1.1 Tätigkeitsbereiche
Stationäre bzw. teilstationäre und ambulante Betreuung
Hilfsbedürftige Senioren ziehen je nach Betreuungsbedarf in ein Altenheim (ggf. Betreutes Wohnen) oder in ein Pflegeheim. Demzufolge ist eine Versorgung rund um die Uhr und jederzeit auch im Notfall gegeben. Bei der ambulanten Pflege leben die Senioren weiterhin in ihrem eigenen Heim und werden durch einen Pflegedienst stundenweise zu Hause betreut und versorgt. Darüber hinaus ist eine ambulante 24-Stunden-Betreuung möglich, indem die Betreuungskraft mit in den Haushalt der Senioren einzieht und ständiger Ansprechpartner ist.
Tätigkeitsbereiche des Altenpflegers sind:
- Hilfestellung bei der Körperpflege (Waschen, Rasieren, Maniküre, Pediküre, Mund- und Gebisspflege, Hilfestellung beim Blasen- und Darmentleeren),
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme (Bereitung von Diät- und Spezialnahrung, Füttern),
- Hilfe beim An- und Auskleiden,
- Mitwirkung bei der medizinischen Behandlung kranker alter Menschen, z. B. Verabreichung von Medikamenten, Umschlägen, Einreibungen, Wundversorgung, Inhalationen, Katheterpflege, Dekubitusprophylaxe, Thromboseprophylaxe (z. B. Gummistrümpfe anziehen), Messung von Puls und Blutdruck, Vorbereitung von Spritzen, selbstständige Injektionen, Versorgung im Sterbefall,
- aktivierende Pflege durch gezielte therapeutische Maßnahmen mit rehabilitativem Charakter (Begleitung im Laufwagen, Bewegungsübungen einzelner Körperteile),
- Anleitung im Sinne "Hilfe zur Selbsthilfe",
- computergestützte Pflegeplanung und -dokumentation,
- Schriftwechsel mit Behörden.
Psychosoziale Betreuung
- Vertrauensperson für alle sozialen und lebenswichtigen Fragen und Probleme,
- Profilierung von Altentagesstätten zu Stätten aktiver Begegnung,
- Übernahme von Behördengängen,
- Schaffen von Beschäftigungsmöglichkeiten bis hin zur Beschäftigungstherapie,
- Planung und Realisierung kultureller Veranstaltungen,
- Koordinierung von Maßnahmen zur Individual- und Gruppenbetreuung.
Den Altenpflegern stehen ggf. Altenpflegehelfer zur Seite, die ihnen assistieren bzw. sie unterstützen.
Neben den Altenpflegern für stationäre und ambulante Pflege werden laut Bundesinstitut für Berufsbildung auch Altenpfleger für Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Onkologie und Rehabilitation ausgebildet.
1.2 Unternehmen
Unternehmen können sein:
Geriatrische Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Altenpflegeheime, Altenwohnheime, Seniorenstifte, Altenbegegnungsstätten, Altentagesstätten, ambulante Sozial- und Pflegestationen, betreute Wohngruppen.