Prof. Dr.-Ing. Martin Schmauder
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Betrieb das Thema "demografischer Wandel" angemessen thematisieren. Es geht darum, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt sowohl die Probleme als auch die Gestaltungsansätze aufzuzeigen, die sich aufgrund des demografischen Wandels ergeben. Auch die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten müssen in die Beurteilung der Arbeitsbedingungen einbezogen werden.
Ein erster Schritt zur alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung ist die Sensibilisierung der Führungskräfte und die Abstimmung mit der Personalabteilung.
Ein systematisches Vorgehen ist notwendig. Bei der Analyse geht es um 2 Bereiche: Erstens sollte die Organisation bzgl. des demografischen Wandels analysiert werden um festzustellen, welche Aktivitäten bereits durchgeführt werden bzw. wie der Wissensstand dazu im Betrieb ist. Anschließend sollte eine Altersstrukturanalyse durchgeführt und ggf. um weitere Analysen ergänzt werden. Ein Demografie-Check steht als Arbeitshilfe zur Verfügung. Es muss bekannt sein, in welchen Bereichen oder an welchen Arbeitsplätzen im Betrieb welche Problemlage besteht.
Als alternskritische Gefährdungen und Belastungen gelten:
- Vibrationen und Ganzkörperschwingungen, Hand- und Armschwingungen,
- dynamische Muskelarbeit,
- gleichförmige Bewegungen des Finger-Hand-Systems, des Hand-Arm-Systems und des Fuß-Bein-Systems,
- Arbeiten im Stehen oder Gehen,
- Arbeiten im Hocken, Knien oder Liegen,
- Arbeiten in gebeugter oder verdrehter Körperhaltung,
- Überkopfarbeit (statische Haltearbeit),
- Zwangshaltungen,
- Lastenhandhabung (schweres Heben und Tragen),
- Arbeiten mit hohem Tempo,
- Daueraufmerksamkeit,
- Regulationsbehinderungen (Störungen, Zeitdruck),
- Arbeiten mit hohen Seh- und/oder Hörleistungen,
- Arbeiten bei wechselnden Witterungsbedingungen,
- Überstunden/Mehrarbeit,
- Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten,
- Schichtarbeit,
- Kombination der o. g. Belastungen.
Zielvereinbarung
Notwendig ist, dass auf Basis der Beurteilungsergebnisse zum Stand der alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung konkrete Ziele formuliert und vereinbart werden. Es müssen realisierbare Soll-Zustände beschrieben werden, z. B.:
- "Die Arbeit in unserer Werkstatt ist so zu gestalten, dass die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter gefördert wird."
- "Die Arbeit in unserem Büro ist so zu gestalten, dass Pausen für individuelle Bewegungsmöglichkeiten genutzt werden können."
- "Die Arbeit in der Logistikabteilung ist so zu gestalten, dass die körperliche Belastung im "grünen Bereich" des Ampelmodells bleibt."
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann bei der Entwicklung von generellen Strategien zur Bewältigung des demografischen Wandels im Betrieb mitwirken. Konkrete Gestaltungskonzepte für die alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung können hier eingebracht werden. Es bietet sich an, dass diese Konzepte gemeinsam mit internen und/oder externen Kooperationspartnern entwickelt werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Gestaltungskonzepte liegt bei der Unternehmensleitung bzw. den betrieblichen Führungskräften. Es ist jedoch sinnvoll, diese kontinuierlich zu unterstützen und die Zielerreichung zu prüfen.
Bei der Auswahl der Maßnahmen ist zu bedenken, dass viele Maßnahmen in diesem Bereich erst längerfristig ihre Wirkung zeigen, z. B. Qualifikationsmaßnahmen, Bildung intergenerativer Teams.
Abschließend soll noch deutlich werden, dass sich die Notwendigkeit von Maßnahmen der alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung auch aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach ArbSchG ergibt. Folglich ist ein kontinuierliches Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung notwendig.
Handlungsansätze für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind auch in der DGUV Vorschrift 2 enthalten. In Anlage 2, Abschnitt 3, Punkt 1.6 "Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels" wird die Aufgabe als Teil der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung explizit aufgeführt.