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Altersgerechte Beleuchtung / 2.6.3 Selbstcheck für den Arbeitsplatz und die eigene Sehkraft

Annette Hock-Rackel, Michael Schurr
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Alternsgerechte Beleuchtung beinhaltet auch, dass die Mitarbeiter das vorhandene Lichtangebot mit ihrem individuellen Lichtbedarf vergleichen.

 
Achtung

Lumen-App nur zur Überprüfung einer normgerechten Beleuchtung

Mithilfe einer der Lumen-Apps aus den Appstores können die Mitarbeiter nur überprüfen, wieviel Licht an ihrem Arbeitsplatz für die Sehaufgabe zur Verfügung steht. Dies hilft ihnen aber nur, wenn die Beleuchtungsstärken unter der gesetzlichen Forderung von 500 Lux mittlere Beleuchtungsstärke nach DIN EN 12464-1 liegt. Das hat nichts mit altersgerechter Beleuchtung zu tun, sondern nur mit normgerechter Beleuchtung.

Begründet auf die Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter nach § 15 ArbSchG müssen die Mitarbeiter auf das ihnen fehlende Licht hinweisen. Die direkten Ansprechpersonen sind:

  • Führungskraft, z. B. in einem jährlichen Personalgespräch oder wenn das Problem auftaucht,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsfachkraft,
  • Betriebsmediziner,
  • Betriebs- und Personalrat.
 
Praxis-Tipp

Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten (VBG)

Diese Broschüre empfiehlt für ältere Mitarbeiter 750–1500 Lux. Nutzen Sie diese Broschüre auch zur Information Ihrer Mitarbeiter.

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