2.1 Erfassung, Erkundung, Untersuchung
Die von Altlasten ausgehenden Gefährdungen werden schrittweise mit zunehmendem Detaillierungsgrad ermittelt (Abb. 1). Während bei Altstandorten auf Basis der ehemaligen Nutzung eine Einschätzung erwartbarer stofflicher Belastungen eher möglich ist, sind Altablagerungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung schwieriger zu beurteilen.
Abb. 1: Ermittlung der von Altlasten ausgehenden Gefährdungen
Soweit vorhanden, bieten Altlastenkataster erste Anhaltspunkte. Weitere Informationen können im Rahmen der historischen Erkundung gewonnen werden. Dazu eignen sich behördliche, betriebliche, historische Dokumente, Karten und Luftbilder, Meldungen über Störfälle und besondere Ereignisse sowie die Befragung von Zeitzeugen.
Mit der orientierenden Untersuchung von Wasser-, Boden- und Bodenluftproben können bei der historischen Erkundung entstandene Vermutungen zu Schadstoffbelastungen belegt oder verworfen werden.
Erhärtet sich der Verdacht auf Vorliegen einer Altlast, folgt eine Detailuntersuchung. Das geschieht mittels Bodensondierungen, Anordnen von Messstellen für Grundwasser und Bodenluft sowie Entnahme und chemischer Analyse der Proben. Anhand der Daten über Art, Menge, Konzentration und räumliche Verteilung der Schadstoffe, ihrer Eigenschaften, ihres Ausbreitungsvermögens im Boden, im Wasser und der Luft wird geprüft, ob die Gesundheit von Menschen oder andere Schutzgüter gefährdet oder geschädigt werden können.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten ist eine Sanierungsplanung und -untersuchung durchzuführen. Sie beinhaltet geeignete Sanierungsverfahren, den Umfang der Maßnahmen, die geschätzten Sanierungskosten, die Umweltauswirkungen und die Sanierungsziele. Die Belange des Arbeitsschutzes sind zu berücksichtigen.
2.2 Gefährdungsfaktoren
Im Fokus des Beitrages stehen vornehmlich die stofflichen Gefährdungen, hier wiederum jene durch Gefahrstoffe verursachten. Diese stellen gegenüber den biologischen Arbeitsstoffen quantitativ und qualitativ das bestimmende Gefährdungspotenzial dar.
2.2.1 Stoffliche Gefährdungen
Altstandorte weisen gewöhnlich branchentypische Gefahrstoffe auf, mit denen in der zurückliegenden Nutzungsphase umgegangen wurde. Allgemein anzutreffende Gefahrstoffe sind Kohlenwasserstoffverbindungen, Chlorverbindungen, Cyanide und Schwermetalle. Branchentypisch können folgende nicht abschließend aufgeführte Gefahrstoffe auftreten:
- Tanklager, Tankstellen, Betriebshöfe: Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX), leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Arsen, Blei,
- Gaswerke: PAK, Phenole, Benzol, Cyanide, MKW,
- Chemische Reinigungen: LHKW, BTEX,
- Metallverarbeitung, Galvaniken: MKW, LHKW, Cyanide, Schwermetalle,
- Lackierereien: BTEX, LHKW, MKW, Schwermetalle,
- Schrottplätze: MKW, BTEX, LHKW, PCB, Schwermetalle,
In Altablagerungen finden sich deponietypische Gefahrstoffe wie Chlorid, Sulfat, Borat, Ammonium, Nitrit, Nitrat, Phenole, adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX).
Aufnahmewege der Gefahrstoffe
Die Gefahrstoffe liegen in folgenden Formen vor:
- fest an Bodenpartikel oder Staub gebunden,
- gelöst, suspendiert oder emulgiert im Sickerwasser,
- gasförmig als flüchtige organische oder anorganische Substanz oder
- als Aerosol in Form von Nebel oder Stäuben/Rauchen.
Aufnahmewege in den Körper sind:
- oral (Verschlucken von Boden- oder Staubpartikeln, Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt),
- inhalativ (Einatmen von flüchtigen oder an lungengängigem Staub anhaftenden Substanzen und Aufnahme über die Atemwege),
- dermal (Kontakt der ungeschützten Haut mit durch die Haut diffundierenden Substanzen und Aufnahme in den Körper).
Der wesentliche Aufnahmepfad bei der Altlastensanierung ist die inhalative Aufnahme.
Weitere stoffliche Gefährdungsfaktoren sind
- Brand- und Explosionsgefahr, z. B. durch Deponiegase, insbesondere Methan und Kohlendioxid,
- Stäube, z. B. einatembarer und alveolengängiger Feinstaub, schwermetallhaltiger Staub,
- biologische Arbeitsstoffe, z. B. pathogene Keime.
2.2.2 Nicht stoffliche Gefährdungen
Die im Abschn. 1.3 aufgeführten Sanierungsmethoden haben ganz eigene verfahrens- und anlagenspezifische Charakteristika, die hier im Einzelnen nicht aufgeführt werden können. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.